Diese Haltung dürfe kein Unesco-Weltkulturerbe werden, erklärte die Organisation Animal Rights Watch. Die
Anbindehaltung sei «unsägliche
Tierquälerei und keine kulturelle Errungenschaft, die geschützt werden sollte».
Hintergrund ist der Entwurf eines Dokuments, mit dem der Landkreis Garmisch-Partenkirchen die bevorstehende Welterbe-Bewerbung der historischen Kulturlandschaften im südlichen Oberbayern vorbereitet.
Der «Erhalt der Kombinationshaltung von Nutztieren (Anbindehaltung mit Weidegang)» wird in dem Papier als eine Schlüsselfrage definiert. «Die Abschaffung der Anbindehaltung mit
Weidegang würde das Ende für viele Landwirtschaftsbetriebe bedeuten.»
Die Kulturlandschaften mit ihren «alpinen und voralpinen Wiesen- und Moorlandschaften» stehen seit knapp sechs Jahren auf der sogenannten Tentativliste, die die künftigen Vorschläge der Bundesrepublik für die Welterbeliste bündeln. Nun arbeitet der Landkreis daran, eine konkrete Bewerbung für die Unesco zu formulieren. Einen genauen Termin für die Einreichung gibt es noch nicht, frühestens 2022 könnte es soweit sein.