Zwar gebe es noch keine nachgewiesenen Fälle, teilten Umweltministerium und
Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz auf Anfrage mit, doch werde das Eintragsrisiko in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen in Zoos vom Bundesforschungsinstitut für
Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) als hoch eingestuft.
Bereits Anfang Oktober habe es wegen Geflügelpest-Fällen in Süd-Russland und Kasachstan entsprechende Warnungen der EU gegeben, erklärte Doris Nottenkämper-Gerth, Fachtierärztin für Geflügel, Wild-, Zier- und Zoovögel beim LUA.
Geflügelhalter und Zoos in Rheinland-Pfalz seien dazu aufgerufen, die vorgeschriebenen
Sicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen, so das Ministerium.
Oberste Priorität habe der Schutz der Nutzgeflügelbestände. Wichtig sei hier insbesondere eine physische Barriere zwischen den Habitaten von wilden Wasservögeln und den Geflügelhaltungen. Auffälliges Verhalten und tote Greif- und Wasservögel sollten umgehend den Veterinärbehörden gemeldet werden, erklärte das Ministerium.
In Schleswig-Holstein müssen Tausende Geflügelhalter ihre Tiere aus dem
Freiland in Ställen unterbringen. Weil sich die Geflügelpest im Norden ausbreitet, hatte das Land am Dienstag eine Stallpflicht angeordnet. «Anfangs waren es typische Überwinterungsgäste wie Gänse und Enten, die tot aufgefunden wurden, mittlerweile hat sich das Geschehen bis ins Landesinnere ausgeweitet», sagte Nottenkämper-Gerth.
Die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest ist eine schwer verlaufende Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vorkommt. Bei Hühnern und Puten werden nach Angaben des Ministeriums die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet - teilweise bis zu 100 Prozent. Bei intensivem Kontakt können sich auch Menschen anstecken. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige
Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft. In Rheinland-Pfalz habe es zuletzt 2017 einen Ausbruch der Vogelgrippe gegeben, erläuterte Nottenkämper-Gerth.