«So können Wiederkäuer wirksam vor einer Infektion mit dem Virus geschützt werden», teilte das Ministerium am Donnerstag in Wiesbaden mit. Die Blauzungenkrankheit war am Mittwoch bei einem Viehbetrieb in Baden-Württemberg festgestellt worden. Rund um den
Betrieb wurde eine Zone von 150 Kilometern zum Sperrgebiet erklärt.
Nach Angaben des Ministeriums sind rund 2.200 hessische Landwirte von der Sperrzone betroffen. Künftig müssen sie ihre Rinder, Schafe, Ziegen oder andere Wiederkäuer der jeweiligen Kreisverwaltung melden.
Die Tiere, aber auch Samen, Eizellen oder Embryonen dürfen nicht mehr aus der Sperrzone gebracht werden. Nur geimpfte Tiere dürfen aus dem Sperrgebiet heraus gehandelt werden.
Die Blauzungenkrankheit kann Schafe, Ziegen und Rinder befallen, ist eine
Viruserkrankung und wird durch kleine blutsaugende Mücken übertragen. Ein typisches Symptom ist eine geschwollene, blau gefärbte Zunge.
Für den Menschen ist der
Erreger Experten zufolge ungefährlich. Fleisch und Milch infizierter Tiere können nach Angaben von Experten ohne Bedenken verzehrt werden.