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01.10.2015 | 07:17 | Antibiotikaanwendungen 2015 

Zweite Veröffentlichung zu Antibiotikaeinsatz im Stall

Berlin - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat gestern zum zweiten Mal die betrieblichen Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit in der Nutztierhaltung veröffentlicht.

Antibiotikaeinsatz
(c) llandrea - fotolia.com
Hintergrund sind die Regelungen der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes, mit der ein Konzept zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung etabliert worden ist.

Seit Anfang des Jahres müssen bestimmte landwirtschaftliche Betriebe halbjährlich Daten über die im Betrieb angewendeten Antibiotika, die gehaltenen und behandelten Tiere sowie zur Anzahl der Behandlungstage in ihren Beständen an die zuständigen Überwachungsbehörden melden.

Aus diesen Meldungen wird der jeweilige betriebsindividuelle Therapiehäufigkeitsindex ermittelt. Hieraus werden für jede Nutzungsart, dazu zählen Mastkälber, Mastrinder, Ferkel, Mastschweine, Masthühner und Mastputen, zwei Kennzahlen abgeleitet: Die Kennzahl 1 ist der Wert, unter dem 50 Prozent aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen, Kennzahl 2 ist der Wert, unter dem 75 Prozent aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen. Diese Kennzahlen werden vom BVL veröffentlicht.

Aufgrund der Regelungen des Arzneimittelrechts ist der Tierhalter verpflichtet, seine betriebsindividuelle Kennzahl mit den jeweiligen bundesweiten Kennzahlen zu vergleichen. Dieses Vergleichssystem hat zur Folge, dass die Betriebe wissen, wo sie stehen. Zugleich nimmt es die Betriebe in die Pflicht, Maßnahmen zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes zu ergreifen. Das Ziel des Minimierungskonzeptes ist eine beständige Absenkung der Antibiotikagaben in der Masttierhaltung.

Dazu Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt:



„Mein Ziel ist die konsequente Erfassung und, auf dieser Grundlage, die kontinuierliche Senkung des Arzneimitteleinsatzes in der Nutztierhaltung. Mit dem Antibiotikaminimierungs-Konzept haben wir den Weg zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes auf das therapeutisch notwenige Maß eingeschlagen. Dieses System muss nun weiter etabliert werden und dazu müssen alle an einem Strang ziehen: Die Betriebe müssen ihrer Meldepflicht nachkommen und die Länder müssen die Meldungen zur Antibiotikaanwendung sowie die Reduzierungsmaßnahmen deutlich einfordern. Hier muss das Gesetz konsequent angewendet werden, ein Vollzugsdefizit darf es nicht geben!“ (bmel)
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