Mit durchschnittlich 70 Prozent Treibhausgasminderung im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen wird die ab Januar 2018 geltende Mindestvorgabe von 50 Prozent gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2015/1513) bereits mit großem Abstand überschritten. Die
UFOP stellt fest, dass das Klimaschutzpotenzial mit der bestehenden Fahrzugflotte auf der Straße besonders dann voll ausgeschöpft werden kann, wenn anstelle von 4 Prozent ab 2017, höhere Verpflichtungsvorgaben die Dekarbonisierungseffizienz nicht nur in Deutschland, sondern in der Europäischen Union antreiben.