Den Entwurf eines entsprechenden Erlasses hat das Umweltministerium zur Stellungnahme an Verbände und Kommunen herausgeschickt. Dieser Entwurf beruht auf den Empfehlungen einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Landwirtschafts- und des Umweltministeriums sowie der
Landwirtschaftskammer und des Landvolks.
Das Umweltministerium wies darauf hin, dass die weitere Reduzierung der Stickstoffeinträge über den Luftpfad nicht nur dem Boden- und Grundwasserschutz diene, sondern auch dem Naturschutz zugute komme. Es sei besonders wichtig, gerade die „unkontrollierte Düngung" von wertvollen Naturflächen über den Luftpfad zu unterbinden.
Weil zuviel Stickstoff über die Luft in den Boden gelange, können Biotope, die an nährstoffarmen Standorten vorkommen und sich durch Nährstoffarmut auszeichnen (z.B. Moore, Magerrasen), negativ beeinflusst werden.
Das Umweltministerium fordert die Abdeckung der Lagerbehälter für Schweinegülle so zu gestalten, dass das Schadgas Ammoniak in wesentlich geringerem Umfang aus der
Gülle in die Luft verdampft. So soll bei Neuanlagen das Ammoniak um bis zu 95% zurückgehalten werden. Betroffen sind Schweinehaltungsbetriebe, die aufgrund ihrer Größe einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bedürfen. (PD)