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08.03.2015 | 08:08 | Grundwasserschutz 

Änderung der Düngeverordnung sei wissenschaftlichem Ehrgeiz geschuldet

Hannover - Wiesen, Weiden und Feldgrasanbau sind aktiver Grundwasserschutz. Sie minimieren Nitratauswaschungen und Abschwemmungen in Gewässer.

Düngergabe
Aus Sicht des Gewässerschutzes besteht kein Anpassungsbedarf an der guten fachlichen Praxis der Grünlanddüngung. (c) proplanta
Die geplante Novelle der Düngeverordnung gefährdet jedoch nach Einschätzung des Grünlandausschusses im Landvolk Niedersachsen diesen Schutz akut. Er sieht Erhalt und Förderung der Grünlandnutzung in Wasserschutzgebieten als Mittel der Wahl zum Grundwasserschutz.

Bei hohem Grünlandanteil gibt es keine Nitratprobleme im Grundwasser. Bei energie- und eiweißreichen Grassilagen übertrifft der notwendige Düngeraufwand  zwar das Niveau von Ackerkulturen, sie sind aber neben höheren Verlusten in der Futterkette auch der Nährstofffestlegung in der Grasnarbe geschuldet! Aus Sicht des Gewässerschutzes besteht kein Anpassungsbedarf an der guten fachlichen Praxis der Grünlanddüngung. Gleichwohl sieht die neue Düngeverordnung hier deutlich schärfere  Regeln vor, kritisiert Dr. Karsten Padeken als Vorsitzender des Grünlandausschusses. Danach sollen Milchviehbetrieben und Rinderhaltern die bisherigen Richtwerte für den Ertrag ihrer Futterflächen in der Düngebilanz verwehrt werden. Vielmehr sind spezielle Futterbilanzen gefragt, aus denen sich rechnerisch der Grundfuttertrag und die Nährstoffausscheidungen der Tiere ergeben.

Letztere sollen für die Weidehaltung verdoppelt werden, eine rein rechnerische Belastung der Nährstoffbilanzen. Dies trifft Betriebe mit Weidegang, hohem Grünlandanteil und hoher Milchleistung besonders stark. „Es mag wissenschaftliche Gründe geben, sie sind aber völlig praxisuntauglich“, kritisiert Padeken. „Die Betriebe rutschen in den Bereich der bußgeldbewehrten Obergrenzen“, warnt er und fügt an: „Dem Gewässerschutz erweist die völlig unnötige Änderung der Berechnung einen Bärendienst.“ Bei geringem Grünland- und noch weniger Weideanteil fallen die Differenzen kaum ins Gewicht.

Der Verzicht auf Weidehaltung, Feldgras statt Weide oder gar Mais statt Feldgras kann die Bilanz wieder aufpolieren. „Die neue Düngeverordnung lässt Milchviehbetrieben mit viel Grünland und Weidegang keine andere Wahl, um Bußgelder und Kürzungen zu vermeiden“, fasst Padeken zusammen. Die Änderungen gefährden die Bemühungen, Dauergrünland und Weidehaltung wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Kulturlandschaft und die Biodiversität zu erhalten.

Die Änderungen sind allein dem Ehrgeiz geschuldet, wissenschaftlich korrekte Nährstoffbilanzen zu berechnen. Für den Gewässerschutz  ist dieser Ansatz überflüssig, beim Grünland sogar schädlich. „Die Düngeverordnung würde genau das Gegenteil von dem erreichen, was politisch beabsichtigt ist“, sagt Dr. Padeken für den Grünlandausschuss. Die überzogenen neuen Anforderungen der Düngeverordnung an die Nährstoffbilanzierung von Grünlandbetrieben müssen komplett revidiert werden, lautet daher die Forderung des Landvolkes Niedersachsen. (LPD)
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