Demnach werden auch die in den bundesweiten Roten Listen geführten Bodenorganismen immer seltener. „Sollten Arten in unseren Böden aussterben, die uns teilweise noch gar nicht bekannt sind, so sind die Folgen für die Ökosysteme, aber auch für die Landwirtschaft in ihrer Tragweite noch gar nicht abzusehen“, erklärte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.
Der Schutz des Bodenlebens müsse stärker in den Blick genommen werden; es bestehe „dringender Handlungsbedarf“. Nach Angaben des
BfN beeinträchtigt die heute „auf großer Fläche dominierende intensive Landwirtschaft“ den Lebensraum Boden erheblich und versuche, den damit einhergehenden Verlust natürlicher Prozesse teils durch vermehrten Einsatz von Technik und Agrochemie zu kompensieren.
Mineralische Düngemittel, synthetische Pflanzenschutzmittel und weitere Stoffeinträge reicherten sich im Boden an und schädigten die dort lebenden und wirkenden Organismen. Auch der Einsatz von immer schwererer Technik verdichte und verändere das Bodengefüge, so dass viele Bodenlebewesen keinen angemessenen Lebensraum mehr fänden. Der ökologische und ökonomische Schaden für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft sei „enorm“.
Grundlagen für die Verbesserung der
Bodenfruchtbarkeit sieht das BfN unter anderem in einer humuserhaltenden und -aufbauenden Bewirtschaftung, konservierenden Bodenbearbeitungsverfahren ohne schädlichen
Herbizideinsatz sowie in der Anbaudiversifizierung durch breitere Fruchtfolgen, Kulturpflanzendiversität und regionale Zwischenfruchtmischungen. Von diesen Maßnahmen profitierten nicht nur die Bodenfruchtbarkeit, Umwelt und Biodiversität, sondern auch die Landwirtschaft. Die Förderung des Bodenlebens leiste zudem einen wertvollen Beitrag zur Klimaanpassung.
Bodenschutz zur Priorität machenDas einflussreichste Instrument zum Schutz des Bodens in der Landwirtschaft ist laut dem Bericht die
Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Allerdings sei der Anteil der Finanzmittel für Maßnahmen und Regelungen zum Schutz und zur Förderung der Bodenbiodiversität „bislang marginal“. Der dringend notwendige Paradigmenwechsel in der
Agrarpolitik, der die konsequente Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und des Naturschutzes als öffentliche Leistungen anerkenne und fördere, müsse daher explizit auch auf die Böden ausgedehnt werden und über den Schutz vor stofflichen Einträgen und die Vermeidung von Erosion hinausgehen.
Der Schutz und die Förderung der
Biodiversität in landwirtschaftlich genutzten Böden müssten zu einer Priorität im Rahmen der
GAP werden, um viele auch für die Produktion wichtige Ökosystemdienstleistungen zu bewahren, heißt es in dem Bericht.
Wie zugleich eingeräumt wird, sind die Verhandlungen zur Ausgestaltung der GAP auf EU-Ebene allerdings bereits weit fortgeschritten. Da ein besonderer Schutz des Bodens fehle, müssten die Spielräume zur Gestaltung des nationalen Strategieplans genutzt werden. Insbesondere die Umsetzung der vorgesehenen Standards zum „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ) müssten mit einem ausreichenden Ambitionsniveau festgelegt werden.