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13.04.2019 | 03:47 | Bundesnaturschutzgesetz 

Backhaus für Abschuss auffälliger Wölfe

Schwerin/Berlin - In der Debatte um den Umgang mit dem Wolf plädiert Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus (SPD) dafür, auffällige Tiere eher schießen zu können.

Abschuss von Wölfen
Mit der Ausbreitung des Wolfes in Deutschland kommen Halter von Nutztieren immer häufiger in Konflikt mit dem Raubtier. Für Agrarminister Backhaus ist das Bundesnaturschutzgesetz, das den Schutz der Arten regelt, nicht mehr zeitgemäß. (c) Petra Kohlstädt - fotolia.com
Laut Bundesnaturschutzgesetz dürften streng geschützte Arten wie der Wolf erst dann getötet werden, wenn nur so erhebliche landwirtschaftliche Schäden abgewendet werden können. «Mein Vorstoß bedeutet, den Begriff «erheblicher Schaden» durch den Begriff «ernster Schaden» zu ersetzen. Es soll damit insbesondere klargestellt werden, dass eine Existenzgefährdung des betroffenen Betriebes oder der jeweiligen Person nicht Voraussetzung einer Entnahme eines Wolfes aus der Population ist», teilte Backhaus am Freitag nach der Sitzung des Bundesrats in Berlin mit.

In der Länderkammer hatte er sich nach eigenen Worten klar für den Schutz und einen besseren Umgang mit dem Wolf ausgesprochen. Gleichzeitig habe er jedoch darauf hingewiesen, dass es in den Regionen Deutschlands, in denen der Wolf mittlerweile wieder heimisch sei, oftmals große Verunsicherung in der Bevölkerung gebe und sich Weidetierhalter in ihrer Existenz bedroht sehen. «Diese Menschen erwarten völlig zu Recht von der Politik, dass sie die Sorgen ernst nimmt und handelt», betonte Backhaus. Er habe deshalb eindringlich für die Gesetzesinitiative zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes geworben, um den rechtskonformen Umgang mit dem Wolf effizienter und für die Bevölkerung nachvollziehbarer zu machen.

Wo bislang ausschließlich Haupterwerbstierhalter Existenzgefährdung nachweisen mussten, könne damit auch den Sorgen der Hobby- und Nebenerwerbstierhalter um ihre Nutztiere Rechnung getragen werden. Die «Entnahme von Wölfen» solle dort vereinfacht werden, wo die natürliche Scheu des Wolfes vor dem Menschen und seiner Kultur nicht mehr bestehe. Außerdem warb Backhaus für einen Entschließungsantrag, dem zufolge Weidetierhalter stärker unterstützt und damit auch deren Akzeptanz für den Wolf erhöht werden sollen. In sogenannten Wolfsgebieten sollten Landwirte jährlich 30 Euro je Mutterschaf und 50 Euro je Rind erhalten. Backhaus hatte zuvor schon im eigenen Land die Zuschüsse für Schaf- und Ziegenhalter zur Abwehr von Wolfsangriffen von 220 auf 289 Euro je Hektar erhöht.

Der Wolf breitet sich auch im Nordosten immer weiter aus. Dem Agrar- und Umweltministerium zufolge gibt es inzwischen sechs Rudel. Die Reviere liegen zwischen der Kalißer Heide im Westen und der Insel Usedom im Osten. Bei Wolfsangriffen im Land wurden seit 2007 mehr als 400 Nutztiere getötet.
dpa/mv
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