Im Landkreis Märkisch-Oderland seien 20 Anträge für Maßnahmen gegen Biber und ihre Bauten positiv entschieden worden, sagte Umweltminister Jörg Vogelsänger (
SPD) am Mittwoch in der Fragestunde des Potsdamer Landtags. Zu anderen Landkreisen machte der Minister keine Angaben.
Die Verordnung erlaubt unter anderem, Biber an bestimmten Gewässern zu entfernen. In einigen Fällen dürfen die eigentlich unter Schutz stehenden Tiere auch abgeschossen werden.
Für Kosten, die ihnen durch Biberschäden entstehen, können Wasserverbände nun auch Geld beim Land beantragen. Diese Möglichkeit haben laut Vogelsänger bereits sieben Verbände genutzt und insgesamt 100.000 Euro beantragt.