Auslöser waren Partien von Insektizid-behandeltem Maissaatgut, die Qualitätsmängel in Hinsicht auf den Staubgehalt und die Abriebfestigkeit aufwiesen. Auch ist nun klar, dass es sich um ein spezifisches Problem bei
Maissaatgut und der bei der Maisaussaat verwendeten Geräte handelt, das sich nicht auf andere Saaten übertragen lässt. Deshalb hat das BVL das vorsorglich angeordnete Ruhen der Zulassungen von Rapsbehandlungsmitteln – unter Erteilung von Anwendungsbestimmungen – wieder aufgehoben.
Bisher nicht gelöst ist jedoch die Frage, mit welchen Managementmaßnahmen die erforderliche Sicherheit bei der Behandlung und Aussaat von Maissaatgut erreicht werden kann. Das BVL setzt sich intensiv mit diesem Problem auseinander und wird voraussichtlich im Herbst über eine fundierte Entscheidungsgrundlage für weitere Maßnahmen verfügen. Bis dahin besteht für die Mittel zur Behandlung von Maissaatgut das Ruhen der Zulassung fort. (BVL)