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25.07.2016 | 08:07 | Rücknahmepflicht 

Bisher keine Elektroschrott-Rückgabewelle

Ingolstadt - Europas größte Elektronikkette Media Saturn registriert bisher keinen Ansturm von Kunden, die ihren Elektroschrott in den Märkten zurückgeben wollen.

Elektro-Altgeräte
Der Fön ist kaputt, und auch der Mixer versagt seinen Dienst - Verbraucher können ihre Altgeräte jetzt auch bei Online-Händlern wieder loswerden. Die sind davon wenig begeistert. (c) proplanta
«Es hat sich nicht wirklich spürbar etwas getan», sagte eine Unternehmenssprecherin der Deutschen Presse-Agentur in München. Bereits seit rund zehn Jahren habe das Unternehmen ein freiwilliges Rücknahmesystem für Elektroaltgeräte etabliert, das von den Kunden auch rege genutzt werde. Dafür könnten diese mehr als 400 Märkte nutzen und fänden damit ein flächendeckendes Netz zur Entsorgung ihrer Altgeräte vor.

Von Montag (25.7.) an können Verbraucher ausrangierte Elektrogeräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern auch zu Online-Händlern schicken, die sie unentgeltlich entsorgen müssen. Damit greift nach einer Übergangsfrist auch für Internetanbieter mit einer Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern ein Gesetz, das für mehr Recycling sorgen soll. Für den stationären Handel gilt die Rücknahmepflicht schon seit vergangenem Herbst.

Der Bundesverband Onlinehandel sieht das Gesetz als eine «schwere Bürde». Nach Ablauf der Übergangs- und Schonfrist für den Online-Handel drohten gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen empfindliche Strafen.

«Das Gesetz ist so komplex und so ungenau formuliert worden, dass es nahezu unmöglich ist zu verstehen, was wen betrifft und wie es umzusetzen ist», erklärte Verbandspräsident Oliver Prothmann kürzlich. «Außerdem müssen wir leider feststellen, dass die Bundesländer, die für den Vollzug des Gesetzes verantwortlich sind, den Gesetzestext individuell auslegen und somit für absolut keine Rechtssicherheit sorgen.»

Die Händler müssen die Kleingeräte unabhängig davon annehmen, ob der Kunde bei ihnen etwas kauft. Bei Geräten über 25 Zentimetern Kantenlänge gilt die Rücknahmepflicht nur, wenn gleichzeitig ein ähnliches Gerät gekauft wird. Der Handel hatte die Regelung kritisiert und vor Nachteilen gewarnt, die bei einigen Händlern die Existenz bedrohen könnten. Nach wie vor nehmen auch die kommunalen Recyclinghöfe Elektroschrott an.
dpa
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