Derzeit wird geprüft, ob bestimmte Landeswaldflächen im Spreewald sowie Flächen, die Stiftungen gehören, als Wildnisgebiete ausgewiesen werden können, wie aus der Antwort des Umweltministeriums in Potsdam auf eine Anfrage aus der CDU-Landtagsfraktion hervorgeht.
Zu den Stiftungsflächen, auf denen künftig eine natürliche Entwicklung ohne forstwirtschaftliche Nutzung stattfinden soll, gehören Areale der «Tangersdorfer Heide» in der Uckermark und Flächen am Rande des «Naturparadieses Grünhaus» in der Niederlausitz.
Nach der von der Bundesregierung 2007 beschlossenen Strategie soll auf zwei Prozent der Fläche Deutschlands eine natürliche Entwicklung stattfinden. Dieses Ziel hat Brandenburg mit den Kernzonen der Biosphärenreservate mit rund ein Prozent seiner Landesfläche erst zur Hälfte erreicht. Zusätzlich zu dem Zwei-Prozent-Wildnisziel will Brandenburg auch auf zehn Prozent seiner Landeswaldfläche eine natürliche Waldentwicklung sicherstellen.
Die Stiftung Naturlandschaften Brandenburg, der eine Fläche von 665 Hektar in der Tangersdorfer Heide gehören, befürwortet die Ausweitung von weiteren Gebieten als Wildnisflächen. Für Geschäftsführer Andreas Meißner sind solche Gebiete eine «Schatzkammer der Zukunft», wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte.
«Unser Ziel ist der großflächige Kauf weiterer Flächen, um sie unter Schutz zu stellen.» Auch bei der Nabu-Stiftung Naturpark Grünhaus wird die geplante Ausweisung benachbarter Waldflächen gelobt, die dem Landesforstbetrieb Brandenburg unterstehen, erfuhr die dpa.
Dagegen stoßen Bestrebungen der Landesregierung, Waldflächen im Spreewald als Wildnisgebiete auszuweisen, auf «große Skepsis», wie die CDU-Landtagsabgeordneten Julian Brüning und Roswitha Schier in ihrer Anfrage an die Landesregierung schreiben.
Gerade in dieser
Landschaft, die als Unesco-Biosphärenreservat eingestuft wurde, sei die Bewirtschaftung schützenswert, da sie im Einklang mit der Natur stehe. Daher stelle sich die Frage, ob die Ausweisung von Wildnisgebieten im Spreewald naturschutzfachlich richtig gewesen sei.
In der Antwort versichert das Umweltministerium, dass sich mit den neu ausgewiesenen Schutzflächen im Spreewald die forstliche Nutzung in den Bereichen Angeln, Fischerei, Jagdausübung und Unterhalt der Fließe nicht ändere. Es würden keine neuen Schutzgebietsverordnungen erlassen, hieß es.
Laut Ministerium sind die Flächen «Prösa», «Zschornoer Wald», «Rüthnicker Heide» und «Weißhaus» im Eigentum der Deutschen Bundesstiftung Umwelt bereits in das Ein-Prozent-Wildnisziel der Landesregierung eingerechnet worden. Dies betreffe auch ehemals militärisch genutzte Flächen in Jüterbog, Lieberose und Heidehof, die der Stiftung Naturschutzlandschaften Brandenburg gehören.
dpa/bb