(c) proplanta Dort kann laut einer Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische CDU-Anfrage auch in Schutzgebieten in den Bestand eingegriffen werden, solange der «günstige Erhaltungsstand» nicht gefährdet wird.
In Deutschland gilt ein strengerer Schutz, weil der Europäischen FFH-Richtlinie zufolge der Biber hier in einer strengeren Schutzklasse eingestuft ist.
Für den umweltpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dieter Dombrowski, ist diese Situation paradox. «Sobald ein Biber die Oder nach Polen überquert, entfällt der strenge Schutz», stellte er fest. Gleichzeitig gelte auf beiden Seiten der Oder dasselbe EU-Recht.
Daher müsse die FFH-Richtlinie überarbeitet und auch für Deutschland gelockert werden, forderte Dombrowski. Zudem sollte der Schutzstatus im Fünf-Jahres-Zyklus wissenschaftlich überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
In Brandenburg gibt es schätzungsweise 3.000 Biber. Vor allem im Landkreis Märkisch-Oderland haben sich die Tiere gut vermehrt. Sie graben etwa in Dämmen meterlange Gänge zu ihren Wohnhöhlen und legen von dort aus Luftlöcher an. Dies kann dazu führen, dass Deiche und Dämme dem steigenden Wasserdruck nachgeben und brechen. (dpa)
|
|