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21.11.2015 | 12:16 | FFH- und Vogelschutzgebiete 

DBV kritisiert Zwischenbericht der EU-Kommission zu europäischem Naturschutzrecht

Berlin - Die Zwischenergebnisse des „Fitness-Checks“ zu den europäischen Naturschutzrichtlinien spiegeln nicht die Wirklichkeit wider und ignorieren die Probleme der Landwirte und Landnutzer im Zusammenhang mit FFH- und Vogelschutzgebieten.

Vogelschutzrichtlinie
(c) proplanta
Dies erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) zu der am gestrigen Freitag (20.11.2015) in Brüssel stattgefundenen Konferenz über den „Fitness-Check“ des europäischen Naturschutzrechts, der sogenannten Fauna-Flora-Habitat- (FFH) und Vogelschutzrichtlinie.

Statt der vom Zwischenbericht suggerierten Erfolge, haben die Richtlinien und ihre Umsetzung zu einem erheblichen Vertrauensverlust bei Landnutzern geführt, der unter anderem durch Rechtsunsicherheit und fehlende Kooperation entstanden ist. Denn obwohl die Landnutzer maßgeblich zum Entstehen der heute schützenswerten Kulturlandschaft sowie der Arten- und Biotopvielfalt beigetragen haben, werden sie durch das strenge Schutzregime der europäischen Naturschutzrichtlinien in ihrer Bewirtschaftung stark eingeschränkt. Angesichts dessen ist es ein Hohn für die Land- und Forstwirte, wenn die tagtäglichen Probleme bei der Bewirtschaftung von Flächen in und um FFH- und Vogelschutzgebieten als nicht bewiesen abgetan werden, betonte der DBV.

Das europäische Naturschutzrecht sowie dessen Umsetzung muss nach Ansicht des DBV daher kritisch überprüft und stärker auf Kooperation und Dialog mit den Landnutzern ausgerichtet werden. Andernfalls gehen die Landnutzer als Partner des Naturschutzes verloren und die Akzeptanz bei Bürgern und Landnutzern wird gefährdet. Die Landwirtschaft erwartet, dass sich der Naturschutz einer kritischen Bewertung seiner Instrumente und deren Umsetzung nicht verweigere und den Weg der Kooperation mit den Land- und Forstwirten nicht verlasse, bekräftigte der DBV.

Die „Fitness-Check“-Konferenz dient der Überprüfung von Effizienz und Leistungsfähigkeit der europäischen Rechtsetzung. Eine ergebnisoffene Überprüfung des europäischen Naturschutzrechts ist aber durch die öffentliche Konsultation verhindert worden, kritisierte der DBV die Einseitigkeit der Befragung der Bürger durch die EU-Kommission.

Schon die gewählten Fragestellungen ließen sachorientierte Kritik nicht zu. Auch legt der Zwischenbericht nahe, dass die zur Diskussion gestellten Ergebnisse überwiegend aufgrund einer Analyse wissenschaftlicher Literatur gewonnen wurden.

Eingebrachte praktische Erfahrungen durch die Landnutzer wurden hingegen kaum berücksichtigt. Der DBV betonte, dass nur eine ergebnisoffene Diskussion des europäischen Naturschutzrechts dem Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt gerecht werden kann.
DBV
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