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11.09.2021 | 13:20 | Müllaufkommen 

Deutsche Umwelthilfe pocht auf Gesetzesänderung für ungewollte Werbepost

Berlin - Ungewollte Briefkastenwerbung verursacht nach Berechnungen der Deutschen Umwelthilfe jährlich einen Ausstoß von mehr als einer halben Million Tonnen Kohlendioxid (CO2).

Papiermüll
Wer keine Werbung in seinem Briefkasten haben möchte, kann das heute schon kenntlich machen. Doch das reiche nicht - sagt die Deutsche Umwelthilfe. Auch im Sinne des Klimaschutzes sollte der Gesetzgeber ungewollte Werbepost verbieten. (c) proplanta
Das geht aus aktuellen Daten hervor, die der Umweltverband an diesem Freitag vorstellt und die der dpa vorab vorlagen.

Demnach könnten bei der Papierherstellung pro Jahr bis zu 535.000 Tonnen des Klimagases gespart werden, wenn nur noch jene Haushalte Werbepost erhielten, die das auch wünschten. Derzeit gilt die Regelung, dass Haushalte unerwünschte Werbepost explizit ablehnen müssen, etwa per Aufkleber «Bitte keine Werbung», wenn sie nichts erhalten möchten.

Die Deutsche Umwelthilfe fordert, per Gesetz eine umgekehrte «Opt-In-Regelung» einzuführen, die den Einwurf von Werbepost nur noch bei jenen erlaubt, die ausdrücklich auf dem Briefkasten markieren, dies zu wollen.

Nach Schätzungen des Umweltbundesamts fallen pro Haushalt wöchentlich etwa 500 bis 700 Gramm unverlangte Werbung und kostenlose Zeitungen an. Die DUH schätzt, dass etwa drei Viertel der Bürgerinnen und Bürger keine Werbung mehr erhielten, wenn eine Opt-In-Regel gelten würde. Auf dieser Annahme basiere auch das errechnete CO2-Einsparpotenzial.

Bislang würden lediglich etwa 28 Prozent der Bürger per Aufkleber kenntlich machen, dass sie keine Werbepost wünschten, schreibt die DUH in Berufung auf Daten der Zeitungsmarktforschungsgesellschaft ZMG.

Bereits im vergangenen Dezember hatte sich der Verband mit diesem Anliegen und 100.000 gesammelten Unterschriften an das Bundesjustizministerium gewandt. Zur gewünschten Gesetzesänderung kam es bislang nicht. Auf dpa-Anfrage teilt das Ministerium mit, dass es das Anliegen der Umweltschützer nachvollziehen könne und dass mögliche Regelungsoptionen derzeit geprüft würden. Noch seien aber wichtige Abwägungsfragen ungeklärt, etwa mit Blick auf mögliche Nachteile für örtliche Unternehmen.

Werbepost sei beispielsweise für den stationären Handel «ein wichtiges Instrument der Absatzförderung», erklärte eine Sprecherin. Darüber hinaus könnte ein Opt-In-Regelung auch die Pressefreiheit betreffen, wenn etwa Anzeigenblätter mit redaktionellem Teil von einem Verbot erfasst würden.
dpa
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