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18.02.2018 | 14:24 | Bundesverwaltungsgericht 

Durchbruch für bessere Luft in Städten erhofft

Berlin / Düssseldorf - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erhofft sich von der Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts über die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten einen Durchbruch für saubere Luft in Städten.

Luftqualität in Städten
Umwelthilfe hofft auf Durchbruch für bessere Luft in Städten. (c) proplanta
«Wenn das Bundesverwaltungsgericht uns zustimmt und die Revisionen abweist, gibt es für Städte und Bundesländer kein Argument mehr zu sagen, sie können nicht handeln», sagte DUH-Bundesgeschäftsführer  Jürgen Resch der Deutschen Presse-Agentur.

Fahrverbote würden aber nicht dazu führen, dass am Tag darauf «Straßensperren» errichtet werden. «Eine klare Entscheidung würde aber sicher dazu führen, dass bis zum Sommer die konkrete Ausgestaltung der Diesel-Fahrverbote für die betroffenen Städte steht und binnen weniger Monate umgesetzt wird.»

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag (22. Februar) über die Frage, ob Diesel-Fahrverbote rechtlich zulässig sind. In vielen Städten werden Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten, Diesel-Autos gelten als Hauptverursacher.

Das Gericht verhandelt über eine Revision von Urteilen der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf. Kläger war jeweils die Umwelthilfe. Besonders in der Autoindustrie, aber auch in der Politik ist die Umwelthilfe wegen ihrer Vielzahl an Klagen umstritten.

Resch sagte, die Verwaltungsgerichte hätten entschieden, dass im Laufe des Jahres 2018 die Luftqualitäts-Grenzwerte für Stickoxide eingehalten werden müssten. «Weitere Tricksereien wie aktuell durch die bayerische Landesregierung, die Entscheidungen ihrer Gerichte ignorieren, darf es nicht mehr geben.»

Der Geschäftsführer der Umwelthilfe zeigte sich zudem überzeugt davon, dass die «blaue Plakette» kommen werde. «Wir brauchen eine einheitliche Kennzeichnung sauberer Fahrzeuge, um eine ansonsten unvermeidbare Kleinstaaterei in der Luftreinhaltung zu verhindern.»
dpa/lnw
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