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21.07.2017 | 10:52 | Alte Elektrogeräte 

Ein Jahr Elektroschrott-Rücknahmepflicht - Mängel bei Umsetzung

Berlin - Ein Jahr nach Einführung der Rücknahmepflicht für Elektrogeräte im Handel kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Mängel bei der Umsetzung.

Elektroschrott-Rücknahme
Ein Jahr Elektroschrott-Rücknahmepflicht: Umwelthilfe sieht Mängel. (c) roplanta
Testbesuche der Verbraucher- und Umweltschutzorganisation hätten ergeben, dass viele Händler alte Geräte nicht anstandslos zurücknähmen und Verbraucher nicht ausreichend informierten, teilte die DUH am Donnerstag mit.

«Bei rund der Hälfte der getesteten Händler fehlten Hinweisschilder oder die Mitarbeiter waren nicht geschult», kritisierte Vize-Geschäftsführerin Barbara Metz.

Bei einigen der getesteten Baumärkte, Elektromärkte, Möbelhäuser und Warenhäuser gingen die Tester bei mehreren Filialen vorbei, bei anderen nur bei einer Filiale. Weiter kritisiert die DUH, dass viele Online-Händler nur einen Paketversand anböten. Stattdessen müssten sie sich nach Ansicht der Organisation am Aufbau und der Unterhaltung von Sammelstellen beteiligen.

Der Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT) bezeichnet die Rücknahme im Fall größerer Geräte dagegen als «Erfolgsstory» - und das nicht erst seit vergangenem Jahr: «Der Einzelhandel nimmt schon seit Jahrzehnten freiwillig und unbürokratisch alte Waschmaschinen und Kühlschränke seiner Kunden zurück», teilte ein Sprecher mit.

Bei kleinen Geräten sei vielen Konsumenten nicht klar, dass sie diese im Handel zurückgeben könnten. «Selbst Händler, die auffällig gestaltete Rücknahmetheken für kleine Elektrogeräte eingerichtet haben, registrieren kaum Rückgaben», sagte der Sprecher.

Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher Elektroschrott bei Händlern zurückgeben, die eine Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmeter für Elektrogeräte haben. Bei Online-Händlern zählt die Lagergrundfläche, auf der Elektrowaren stehen.

Geräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern müssen immer zurückgenommen werden - unabhängig davon, ob der Kunde ein neues Gerät kauft. Ansonsten gilt das Prinzip alt gegen neu.

Die Umwelthilfe fordert, alle Händler mit einer Gesamtverkaufsfläche von 100 Quadratmetern zur Rücknahme zu verpflichten. Zudem müssten die Bundesländer die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten kontrollieren.
dpa
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