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18.01.2022 | 16:04 | Abschußgenehmigung 

Erstmals Wolfs-Abschuss in Bayern erlaubt - Naturschützer klagen

München - Es darf geschossen werden: Die Behörden haben die Tötung eines Wolfs im südlichen Oberbayern genehmigt.

Wolfsabschuß
Erstmals in Bayern haben die Behörden den Abschuss eines Wolfes genehmigt - aus Sicherheitsgründen. Es wäre der erste Wolfsabschuss sei 140 Jahren auf bayerischem Gebiet. Die Entscheidung löste eine heftige Debatte aus - die Frage wird auch die Gerichte beschäftigen. (c) proplanta
Damit solle eine Gefährdung von Menschen vermieden werden, begründete die Regierung von Oberbayern die Entscheidung. Es wäre der erste Wolf, der in Bayern nach 140 Jahren offiziell abgeschossen werden darf. Naturschützer laufen Sturm. Zwei Verbände wollen klagen, die Grünen im Landtag unterstützen dies. Auch die SPD kritisiert die Entscheidung. Der Naturschutzverband LBV forderte eine parlamentarische Überprüfung der Entscheidungsfindung.

Dabei ist der Wolf womöglich im wahrsten Sinne des Wortes über alle Berge. Das männliche Tier, das der Alpenpopulation zugeordnet ist und wahrscheinlich aus dem nahen Österreich kam, war zuletzt am 19. Dezember nachgewiesen worden. Seitdem fehlt von ihm jede Spur.

Der Wolf mit dem genetischen Code GW2425m hatte seit dem 13. Dezember in den Landkreisen Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land mehrfach in der Nähe von Siedlungen Tiere gerissen. Die Regierung von Oberbayern genehmigte nun den Abschuss per Allgemeinverfügung. Zur Vermeidung einer Gefährdung von Menschen sei bis zum 31. März die «zielgerichtete letale Entnahme» - so das Amtsdeutsch - zugelassen.

Der Bund Naturschutz (BN) und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) haben Klagen angekündigt, die beim Verwaltungsgericht München bis zum Dienstagnachmittag aber noch nicht eingegangen waren. Der Wolf stelle keine Gefahr für Menschen dar, argumentiert der BN.

Wäre der Wolf eine Gefahr für Menschen oder hätte er wiederholt bestmöglich geschützte Nutztiere gerissen, wäre eine Tötung nach europäischem Recht und dem bayerischen Wolfsaktionsplan gerechtfertigt, sagte der BN-Vorsitzende Richard Mergner. Das treffe aber nicht zu. «Es entsteht der Eindruck, dass man sich erst gar nicht an die Regeln halten wollte und von vorneherein der Abschuss des Wolfes geplant hatte», sagte der LBV-Chef Norbert Schäffer.

Der GzSdW-Vorsitzende Peter Blanché ergänzte, es könne nicht sichergestellt werden, dass der richtige Wolf geschossen werde. «Wer da aussieht wie ein Wolf, ist zum Abschuss frei. Das halte ich für sehr problematisch.» Etwa in Niedersachsen seien immer wieder die falschen Wölfe abgeschossen worden. Jene, für die eine Genehmigung vorgelegen habe, liefen zunächst weiter herum. Ein anderer Wolf mit der Bezeichnung GW2392m hatte in Oberbayern am 30. Oktober und 1. November Tiere gerissen - auch wo er sich aufhält, ist unklar.

Unter anderem Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) hatte sich für den Abschuss stark gemacht. Bauern fürchten um ihre Herden. Gerade auf Almen in den Bergen sei ein Schutz oft unmöglich.

Naturschützer sowie SPD und Grüne äußern Verständnis für die Sorgen der Bauern, fordern aber die Umsetzung von Weideschutzmaßnahmen. Der Wolf müsse zunächst vergämt - also nachhaltig verscheucht - werden. Das ist nach Auffassung der Regierung von Oberbayern wiederum nicht durchführbar, «wenn Ort und Zeitpunkt nicht vorhersehbar sind».

Eine Expertenkommission sei am 23. Dezember zu der Beurteilung gekommen, dass sich aus den bisherigen einzelnen Vorfällen «jeweils keine unmittelbare Gefahr für Menschen ablesen ließe», heißt es sogar in der Begründung der Regierung. Weil der Wolf aber mehrfach in der Nähe von Siedlungen auftauchte, steige die Wahrscheinlichkeit einer Begegnung mit Menschen und Hunden. Es sei daher nicht ausgeschlossen, dass es in Zukunft zu einer Gefährdung von Menschen komme.

Daraus, dass ein Wolf nachts durch einen Ort läuft, lasse sich noch keine Gefahr für Menschen ableiten, sagt der SPD-Fraktionschef Florian von Brunn. «Das zeigt auch die Tatsache, dass der Wolf vor einem Landwirt geflüchtet ist, der ihn im Stall überrascht hatte.» Der Sprecher für Umweltpolitik der Landtags-Grünen, Christian Hierneis, sagte, es mache keinen Sinn, einen Wolf zu töten und weiter keine Schutzmaßnahmen umzusetzen «und dann kommt irgendwann der nächste Wolf und reißt wieder Tiere, weil sie nicht geschützt sind».

Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) hält die Entscheidung zum Abschuss dennoch für richtig: «Wenn ein Wolf wiederholt in Siedlungsnähe agiert, können die Behörden nicht tatenlos zuschauen.» Eric Beißwenger von der CSU-Fraktion, sagte:

«Ein Wolf, der seine Scheu vor den Menschen verliert, wird zu einem Problem und muss entnommen werden, bevor es zu ernsten Schäden kommt.» Die Freien Wähler kritisierten die Klageankündigung der Naturschützer; das zeige deren Realitätsferne, sagte der Landtagsabgeordnete Nikolaus Kraus.

Wölfe sind streng geschützt. Zuletzt war in Bayern ein Wolf 1882 im Fichtelgebirge abgeschossen worden. Tierhalter können zum Schutz von Herden - durch Elektrozaun oder Herdenschutzhund - Fördermittel beantragen. Schäden durch Wolf, Bär oder Luchs können sie über den «Ausgleichsfonds Große Beutegreifer» ersetzt bekommen. In Deutschland leben seit 1996 wieder Wölfe. Inzwischen sind es Dutzende Rudel, vier davon in Bayern. Bisher ist kein Angriff auf Menschen bekannt.
dpa/lby
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