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04.11.2009 | 16:10 | Vogelschutzgebiete  

EU Kommission stellt Vertragsverletzungsverfahren ein

Erfurt - Mit Erleichterung und Befriedigung hat das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt die Nachricht aufgenommen, dass die Europäische Kommission ein seit langem anhängiges Verfahren gegen Deutschland im Zusammenhang mit der Ausweisung besonderer Vogelschutzgebiete eingestellt hat.

Schwalben
(c) proplanta
Nachdem Deutschland nun zusätzliche Vogelschutzgebiete ausgewiesen hat, konnte die Kommission ein sich über mehrere Jahre hinziehendes Verfahren einstellen, das wegen Nichtbeachtung der Vorgaben der EG-Vogelschutzrichtlinie gegen Deutschland eingeleitet worden war. Im Jahr 2001 übermittelte die Kommission ein erstes Mahnschreiben, weil Deutschland es versäumt hatte, im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie besondere Schutzgebiete (BSG) in ausreichender Zahl und Größe auszuweisen. Im Jahr 2006 wurde ein zweites Mahnschreiben übermittelt, weil in neun Bundesländern, darunter damals auch Thüringen, noch nicht genug Gebiete ausgewiesen waren. Seit 2006 hat Deutschland mehr als 12.000 km² als zusätzliche Gebiete ausgewiesen und bestehende Gebiete vergrößert. Die Kommission hat daher beschlossen, das Verfahren einzustellen.

Thüringen ist nach erster Gebietsmeldung bereits 1992 seinen Verpflichtungen zur Ausweisung zusätzlicher EG-Vogelschutzgebiete mit einer umfangreichen Nachmeldung bereits im Jahr 2007 nachgekommen. Damit ist es dem Freistaat gelungen, den Anteil dieser Gebiete von 2,8 % auf 14,3 % der Landesfläche zu erhöhen.

Europas Naturschutz beruht auf zwei wichtigen Rechtsakten: der EG-Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Nach der EG-Vogelschutzrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten die am besten geeigneten Gebiete zur Erhaltung wild lebender Vogelarten als besondere Schutzgebiete (BSG) ausweisen.

Die Habitatrichtlinie schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten zur Erhaltung natürlicher Lebensraumtypen und zum Schutz verschiedener aufgelisteter Arten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung ausweisen müssen. Die besonderen Schutzgebiete und die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bilden zusammen das europäische Schutzgebietssystem Natura-2000, ein zusammenhängendes Netz an Schutzgebieten, welches das wichtigste Instrument der EU zur Erhaltung natürlicher Lebensräume und der in ihnen lebenden Tier- und Pflanzenarten darstellt. Natura 2000 ist somit auch eine der wichtigsten Säulen bei der Umsetzung der Biodiversitätsstrategien, welche die Länder entwickelt haben, um dem zunehmenden Verlust der Artenvielfalt entgegenzuwirken. (PD)
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