Vor allem hält der
DBV einen faktischen Ausschluss von
Biodiesel und Pflanzenölen infolge eines Malus aus indirekten Landnutzungsänderungen für unberechtigt. Sogenannte ILUC-Faktoren waren 2014/15 noch von Rat und Parlament nach intensiver
Diskussion verworfen worden. Die Forderung des EP-Umweltausschusses, Strom für Elektromobilität fünffach auf das Klimaziel anzurechnen, ist nur virtueller Klimaschutz. Dies hält der DBV auch im Sinne eines tatsächlichen Klimaschutzes für nicht vertretbar.
Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes: „Der
Umweltausschuss des Europäischen Parlaments verhindert damit das Erreichen der
Klimaziele im Verkehrssektor, statt dies zu fördern. Nachhaltige
Biokraftstoffe sollen offenbar im politischen Streit um die Zukunft des Verbrennungsmotors geopfert werden. Notwendig ist aber die Aktivierung aller Möglichkeiten zum
Klimaschutz, mit Biokraftstoffen ebenso wie mit der Elektromobilität.“