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01.04.2015 | 10:07 | Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland 

FFH-Richtlinie: Laut DBV führen formale Gründe zu Kritik der EU-Kommission

Berlin - In Deutschland hat der Naturschutz große Bedeutung. Laut Bundesamt für Naturschutz gab es im vergangenen Jahr mehr als 4.000 FFH-Schutzgebiete mit einem Flächenanteil von rund zehn Prozent der Landesfläche.

Naturschutz in Deutschland ausreichend?
(c) proplanta
Die Flächen für Schutzgebiete nach Naturschutzrecht sind danach zwischen 1990 und 2011 erheblich ausgeweitet worden: Die Nationalparks vergrößerten sich flächenmäßig um 48 Prozent, die Naturschutzgebiete um 176 Prozent und die Biosphärenreservate um 286 Prozent.

Wenn die EU-Kommission jetzt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet und die Umsetzung der FFH-Richtlinie in Deutschland bemängelt, dann betrifft dies nicht den Umfang der Schutzgebietsmeldungen sondern Formalitäten: Deutschland hat nach Auffassung der EU-Kommission versäumt, besondere Schutzgebiete und die Festlegung von Erhaltungsprioritäten sowie die nötigen Erhaltungsmaßnahmen formal auszuweisen. Dies stellte der Deutsche Bauernverband (DBV) klar im Hinblick auf missverständliche Interpretationen in einigen Medien.

Die EU-Kommission habe nicht den tatsächlichen Umfang der FFH-Gebiete in Deutschland kritisiert, wie fälschlicherweise berichtet wurde, betonte der DBV.

Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass die formellen Anforderungen der FFH-Richtlinie bei der Ausweisung der besonderen Schutzgebiete in Deutschland nicht erfüllt sind, etwa hinsichtlich der Festlegung der nötigen Erhaltungsmaßnahmen und konkreter Erhaltungsziele und -prioritäten bei besonderen Schutzgebieten nach der FFH-Richtlinie.

In Anbetracht dessen wirft das eingeleitete Verfahren aus Sicht der Landwirte die Frage auf, wie von Seiten der Bundesländer die Meldung und Sicherung der FFH-Gebiete vorgenommen werden konnte, wenn nicht hinreichend klar war, welche Ziele mit den FFH-Gebieten verfolgt werden sollen. Zudem erwarten die Landwirte, dass die Umsetzung der FFH-Richtlinie in Kooperation mit den Landnutzern und über den Vertragsnaturschutz realisiert wird. Diesen kooperativen Ansatz müssten Bund und Länder auch gegenüber der EU-Kommission absichern, erklärte der DBV. (dbv)
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