Die Folgen des Feuers auf einem Mühlengelände an der Jagst waren dramatisch: Löschwasser vergiftete den Fluss, Zehntausende Fische starben. Aber wer ist verantwortlich? Gibt es überhaupt einen Schuldigen? Ein Gericht will das jetzt entscheiden. (c) proplanta
Eine Giftbrühe aus
Ammonium und Löschwasser gelangt über Umwege in die Jagst, tagelang fließt die viele Kilometer lange Fahne den Fluss hinunter. Rund 20 Tonnen Fische ersticken im August 2015. Es ist die größte ökologische Katastrophe im Südwesten seit knapp 20 Jahren.
Aber wer trägt die Schuld? Der Mühlenbetreiber ist schon zu einem Strafbefehl über 6.300 Euro verurteilt worden. Gegen einen weiteren Strafbefehl wehrt sich der junge Mann, der damals zwei Schubkarren voll Papier und Kartonage verbrannt haben soll. Das Amtsgericht Langenburg will heute entscheiden.
Bis ins kleinste Detail haben die Behörden die Katastrophe aufgearbeitet. Ein umfangreiches Aktionsprogramm wurde aufgesetzt und bislang rund 3,5 Millionen investiert, um die ökologischen Schäden zu beheben. Insgesamt sind sogar 14 Millionen Euro veranschlagt. Aus Sicht des Umweltministeriums mit Erfolg: «Mittlerweile ist eine Vielzahl der Jagst-typischen Fischarten wieder zu finden», teilte die Behörde zum Langenburger Prozessauftakt im Januar mit. Im Vergleich zum Zustand vor dem Unglück habe sich der Fischbestand aber noch nicht ausreichend erholt.
Dem angeklagten jungen Mann, der damals 20 Jahre alt war, wirft die Staatsanwaltschaft fahrlässige Brandstiftung vor. Er soll das Feuer auf dem Gelände und nur einige Meter von einer Lagerhalle entfernt entzündet haben. Der Grundstückseigentümer wusste demnach Bescheid. Außerdem habe der Mann die Feuerstelle verlassen, bevor der Brand endgültig gelöscht gewesen sei, wirft ihm die Anklage vor.
Entscheiden muss das Gericht nun, ob dieses Feuer auch den Funkenflug verursacht hat, durch den Lagerhalle und Silos in Brand geraten sein sollen - davon geht die Staatsanwaltschaft Ellwangen aus. Die Verteidigung äußert dagegen erhebliche Zweifel an den Vorwürfen. Sie will einen Freispruch fordern. «Das Entstehen des Brandes und sein Verlauf können nicht mehr rekonstruiert werden.
Das ist alles im spekulativen Bereich», sagte Marco Mansdörfer vom Lehrstuhl für Strafrecht der Universität des Saarlandes der dpa. Das Verbrennen von Papier sei zudem an der Feuerstelle auf dem Gelände gängige Praxis gewesen, ergänzte der Hochschulprofessor, der seinen Mandanten vor Gericht als Rechtslehrer vertreten darf.