(c) proplanta Mit Angeln, Reusen, Schnüren und Netzen werde «alles gewildert, was Flossen hat», sagte Verbandsvizepräsident Heinz Pyka der Deutschen Presse Agentur.
Betroffen seien Fließgewässer wie Elbe, Leine und Aller, aber auch viele Seen oder der Mittellandkanal. Obwohl Fischwilderei ein Straftatbestand sei, der mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann, hätten viele Täter kaum Unrechtsbewusstsein, sagte Pyka. Erst vor wenigen Tagen war in der Nähe von Rotenburg ein 74-jähriger Fischwilderer auf frischer Tat ertappt worden. (dpa/lni)
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