Im Rothaargebirge leben seit drei Jahren wieder Wisente. Nun müssen Gerichte darüber entscheiden, ob die Tiere sich frei bewegen dürfen. Waldbesitzer wollen die Ur-Rinder aus ihren Buchenwäldern verbannen. Für das Oberlandesgericht Hamm kein einfacher Fall. (c) proplanta
Es handele sich um «eine wirklich komplizierte Rechtslage», bei der Zivilrecht und öffentliches Recht verwoben seien, sagte der Vorsitzende Richter des Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm am Donnerstag zu Prozessbeginn. «Das ist für alle Beteiligten ein dornenreicher Weg, bis man dann Klarheit hat.»
In Hamm werden die Klagen von zwei Waldbauern aus dem Sauerland verhandelt. Sie wollen, dass die Wisente nicht mehr durch ihre Wälder streifen dürfen, weil sie die Rinden ihrer Buchen abschälen.
Die beiden Vorinstanzen hatten den Waldbauern Recht gegeben und ein Waldbetretungsverbot für die Wisente ausgesprochen. Dagegen hat der Trägerverein des Artenschutzprojekts Berufung eingelegt.
Das OLG muss klären, ob die Waldbesitzer möglicherweise im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums die Schäden durch die Wisente zu dulden haben. Es geht dabei auch um die Frage, ob die Wisente wildlebende Tiere und damit herrenlos sind.