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04.04.2018 | 06:36 | Naturschutz 
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Gewässer schützen - Artenvielfalt sichern

Berlin - „Die Antwort der Bundesregierung zum Zustand der Flüsse ist ein deutliches Alarmsignal."

Gewässerschutz
(c) proplanta
"Damit stellt sich die Bundesregierung ein Armutszeugnis aus und dokumentiert die eigene Tatenlosigkeit. 18 Jahre nachdem die Wasserrahmenrichtlinie in Kraft getreten ist, geht es den Flüssen in Deutschland immer noch nicht gut. Nur sehr wenige Flüsse besitzen ein gesundes Ökosystem. Auch wenn die Flüsse sauberer aussehen als vor 40 Jahren: Lachs, Aal und Maifisch sind nur selten in den Gewässern anzutreffen.

Deutschland gehört im europäischen Vergleich zu den Schlusslichtern im Gewässerschutz, laut Europäischer Kommission auf Platz 21 von 26. Die Bundesregierung und die Länder müssen endlich handeln. Es muss ein Sofortmaßnahmenprogramm zum Schutz unserer Gewässer aufgelegt werden. Dazu fehlt es aber derzeit noch an Geld, Personal und vor allem am politischen Willen, um unsere Flüsse und Gewässer für uns und kommende Generationen zu erhalten.

Für den BUND steht fest: Pestizide und andere Schadstoffe gehören nicht ins Wasser. Der Eintrag von Nitrat, Pestiziden, Salz, Mikroplastik, Sulfat und Quecksilber ist mit verantwortlich für den schlechten Gewässerzustand. Landwirtschaft, Industrie und Kohleabbau dürfen nicht weiter unsere Gewässer verschmutzen. Auch müssen Gewässerrandstreifen flächendeckend eingeführt und ein effektives Rückbauprogramm für Querbauwerke aufgelegt werden. Ein weiterer unverzichtbarer Punkt für gesündere Flüsse ist die Renaturierung von Auen. Sie bieten nicht nur artenreichen Lebensraum, sondern schützen auch vor Hochwasser und halten Nitrat zurück. Bestehende Programme wie das Bundesprogramm Blaues Band und das nationale Hochwasserschutzprogramm müssen dafür genutzt werden.

Jegliche Bestrebungen, Standards der europäischen Wasserrahmenrichtlinie aufzuweichen, müssen auch vor dem Hintergrund der aktuellen Ergebnisse vom Tisch. Der BUND fordert von Deutschland und der europäischen Kommission im anstehenden Überprüfungsprozess ein klares Bekenntnis zu den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie.“
bund
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agricola pro agricolas schrieb am 04.04.2018 11:01 Uhrzustimmen(36) widersprechen(11)
Vorstehender Forderungskatalog ist in der Thematik zunächst einmal vollkommen korrekt.

Es mangelt hierbei allerdings an einer gedanklich schlüssigen Fortentwicklung hin zu einem ganzheitlichen Lösungskonzept:

Um glaubwürdig zu bleiben, sollte fernerhin nicht gestattet werden, dass sich sämtliche LANDEIGENTÜMER ihrerseits der eigenen Verpflichtung durchgängig geschickt zu entziehen wissen, und hier spreche ich insbesondere unsere verstummten größten Flächeneigentümer an. In Ausschließlichkeit steht diese Personengruppe für mich in einer maßgeblichen Verantwortung.

Die noch weitgehend inhaltsleeren Maßnahmen- und Richtlinienkompetenzen gehörten dringend auf den Prüfstand, um hernach mit neuem Leben erfüllt zu werden; und das nicht einzig mittels EURONEN-FLUTUNG bestimmter Kassen aus dem EU-Agrarbudget!

Beginnen wir also mit SÄMTLICHEN unumgänglichen Renaturierungsmaßnahmen, einer stringenten Umsetzung dieser Richtlinienkompetenz. Gewässerrandschutzstreifen machen nur dann wirklich Sinn, wenn selbige überall installiert werden, will heißen, innerhalb selbiger Bereiche keine parallel geführten Straßen unseres Individualmobilverkehrs u.a., Rückbau behördlicherseits fehlgeleiteter versiegelnder Bebauungsplanungen etc. pp.. Eine HAUPTBELASTUNGSQUELLE sprudelt im übrigen förmlichst fröhlich aus allen undichten Kanälen unserer Entwässungssystemen, die parallel zu den Vorflutern verlaufen. Bislang verursachte dieses gigantische Problemfeld allenfalls einen finanziellen Aufwand, den man aus der jeweiligen Portokasse bestreiten konnte. - Damit ist nun Schluss! Das böse Verbrauchererwachen wird kommen, wenn erstmals dahingehende Gebührenbelastungen mit Realbeiträgen in die betroffenen bundesdeutschen Haushalte flattern.

Hier schafften die Bauern leisetretend im Hintergrund bislang unbemerkt erheblich Entlastung; aufgrund der Novellierung der DüV ist dieser bislang legitime „Abflusskanal“ nun jedoch abgedichtet. Über Sinn und Unsinn ließe sich hier nochmals Ordner füllend vortrefflichst streiten. Der Wert einer Tonne Klärschlamm ist derzeit bei ca. 1.000,00 € anzusiedeln, wobei diese 35% Trockensubstanz beinhaltet, der Rest ist Wasser; ein Liter kostet einen Euro.

Der Bund sollte mithin in ehrlicher Vorausschau nicht selbige Tatsachen intransparent vorenthalten.

Erst wenn diese Anfänge wirklich ganzheitlich ergebnisorientiert auf den Weg gebracht sind, eine effiziente Abdichtung sämtlicher Abwasserkanäle, die parallel zu den Vorflutern verlaufen, auch praktisch tatsächlich umgesetzt ist, ja, dann kann man auf Augenhöhe an die Verantwortlichkeit der Bewirtschafter unserer landwirtschaftlich genutzten Flächen appellieren, die ihrerseits da schon heute um einige Schritte voraus sind, auch wenn dies so recht keiner glauben mag. Jeder verantwortungsbewusste Bauer arbeitet schließlich in und mit der Natur. Wenn dieser Gleichklang empfindlich gestört ist, verdient gerade er selbst im Endeffekt auch nichts oder nur sehr wenig! - So einfach ist das.

Beim Gewässerschutz handelt es sich schlussendlich um ein rechtsverbindliches GEMEINSCHAFTSPROJEKT! - Nur randständig angemerkt: Mehr als die Hälfte der Flächen innerhalb der BRD unterstehen keiner landwirtschaftlichen Nutzung. Auch diese Eigentümer schulden jedoch dem dringend notwendigen Gewässerschutz einen jeweils größtmöglichen eigenen Beitrag, der zu einer maßgeblichen Verbesserung der Situation führt. Nur wenn alle an einem Strang ziehen, können wir künftig messbare Erfolge verbuchen.

Daher nochmals ein dringlicher Appell an die Adresse des Bund:

Schaffen Sie nicht weiterhin überaus bereitwillige Bewusstseinsflüchtlinge, die das Verursacherprinzip empört gerne großzügig in Reihen des Bauernstandes verortet wissen möchten. - Gewässerschutz tangiert uns alle ausnahmslos, geht jeden Bundesbürger etwas an!!!
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