Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
26.09.2022 | 15:40 | Schadstoffbelastung 

Großstädter wollen mit Klage in Karlsruhe sauberere Luft erzwingen

Berlin - Mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und der Organisation Client Earth ziehen sieben Bürgerinnen und Bürger vor das Bundesverfassungsgericht, um die Bundesregierung zu strengeren Grenzwerten für die Sauberkeit der Luft zu verpflichten.

Schadstoffbelastung
(c) proplanta
Wie die DUH am Montag mitteilte, leben die sieben Beschwerdeführer in den Städten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main und München in unmittelbarer Nähe von Messstellen mit besonders hoher Belastung mit Stickoxiden und Feinstaub. Es handelt sich laut Beschwerdeschrift um vier erwachsene und drei minderjährige Beschwerdeführer, die von Erwachsenen vertreten werden.

Die Beschwerdeführerin aus Düsseldorf, die ihren vollen Namen nicht öffentlich preisgeben will, vertritt ihre beiden Kinder vor Gericht. «Ich klage vor allem für meine zwei Kinder. Auch in der Stadt müssen Kinder gesund aufwachsen können, ohne durch die Luftverschmutzung krank zu werden. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, meine Kinder vor gesundheitlichen Schäden bewahren, unter denen sie ein Leben lang leiden», sagte sie der DUH-Mitteilung vom Montag zufolge.

Auch der Münchner Volker Becker-Battaglia, der nach eigenen Angaben unter Asthma leidet, fordert von der Bundesregierung mehr Schutz. «Es gibt viele Möglichkeiten und Maßnahmen, um die Luftverschmutzung zu reduzieren. Was fehlt, ist der politische Wille, diese tatsächlich umzusetzen», sagte er.

Die Anwältin Carolin Douhaire, die das Verfahren juristisch betreut, forderte, der Gesetzgeber müsse die geltenden Schutzvorkehrungen im Lichte wissenschaftlicher Erkenntnisse (...) überprüfen und verschärfen. Sie bezog sich dabei auf die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO für die Stickoxid- und Feinstaubgrenzwerte, die bereits im vergangenen Jahr deutlich verschärft worden waren.

Bei Feinstaub liegen die EU-Richtwerte, die auch für Deutschland gelten, deutlich höher als die WHO-Empfehlungen. Der EU-Grenzwert für Feinstaub mit Partikelgröße 2,5 Mikrometer (PM 2,5) liegt bei 25 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Die WHO empfiehlt seit vergangenem Jahr nur noch fünf Mikrogramm, also ein Fünftel des derzeit erlaubten Wertes. Für Stickstoffdioxid empfiehlt die WHO den Wert auf ein Viertel des bisher geltenden zu senken, von 40 auf 10 Mikrogramm im Jahresmittel.
dpa
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Mehr Anstrengungen für saubere Luft gefordert

 Saharastaub verzieht sich

 97 Prozent weniger Ultrafeinstaub durch Elektrofilter bei Kaminöfen

 Besserer Schutz für die Ostsee in Schleswig-Holstein ohne Nationalpark

 Chiang Mai in Thailand verschwindet im Smog

  Kommentierte Artikel

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken

 Entwaldungsfreie Lieferketten: EU-Kommission zur Klärung aufgefordert

 Bund Naturschutz: Kein kategorisches Nein mehr zum Wolfsabschuss

 Nach Atomausstieg boomen erneuerbare Energien in Niedersachsen

 Massive Flächenverluste in Bayern

 Umsatzsteuersätze: Union will Reform

 Union fordert Ergebnisse beim Bürokratieabbau