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08.02.2013 | 10:43 | Intensivierung der Landwirtschaft 

Illegaler Grünlandumbruch in Bayern

München - BUND Naturschutz fordert sofortiges Verbot des Umbruchs von Wiesen und Weiden in Bayern.

Grünland
(c) proplanta
Um die verbleibenden Flächen zu bewahren, fordern wir Landwirtschaftsminister Brunner auf, ein sofortiges Grünlandumbruchsverbot nach dem Vorbild Baden-Württembergs zu erlassen", so Prof. Dr. Hubert Weiger, der Landesvorsitzende des BUND Naturschutz (BN). Allein zwischen 2005 und 2010 wurden bayernweit im Saldo über 32.000 ha Dauergrünland in Ackerflächen umgewandelt. Davon knapp 2.000 ha in europäischen Schutzgebieten. In Teilen dieser Gebiete ist der Grünlandumbruch illegal erfolgt, wie jetzt eine Auswertung von Daten ergab, die der BN in einem Gerichtsverfahren vor dem VG Augsburg erstritten hat.

Dringend notwendig sei eine Reform der Europäischen Agrarpolitik. Die aktuell gültigen Förderkriterien erzeugten in der Landwirtschaft einen ständigen Intensivierungsdruck. Eine deutlich stärker auf Natur-, Umwelt- und Tierschutz ausgerichtete Förderpolitikpolitik würde einen wesentlichen Beitrag zum Schutz des verbleibenden Grünlands und der Schutzgebiete leisten.

In den sog. Natura 2000 Schutzgebieten ist Grünlandumbruch genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung darf nur dann erteilt werden, wenn sich die Lebensraumqualität des Schutzgebiets nicht deutlich verschlechtert.

Die Schwelle einer erheblichen Verschlechterung von Schutzgebietszielen ist durch den anhaltenden Grünlandumbruch allerdings in vielen Gebieten bereits erreicht. Der BN stellte daher im Jahr 2012 beim Amt für Landwirtschaft und Forsten in Nördlingen einen Antrag nach Umweltinformationsgesetz auf Herausgabe der Grünlandumbruchsdaten im besonders betroffenen Landkreis Donau-Ries. Erst nach einem Gerichtsverfahren vor dem VG Augsburg stellte das bayerische Landwirtschaftsministerium dem BN die angeforderten Daten zur Verfügung.

Aus den gelieferten Daten geht hervor, dass in vielen Schutzgebieten des Landkreises ohne Genehmigung Grünland umgebrochen wurde, obwohl die Grenze zu einer erheblichen Verschlechterung der Lebensraumqualität bereits überschritten war. Die Auswertung des BN zeigt, dass allein zwischen 2009 und 2011 ca. 90 ha Wiesen und Weiden in FFH- und Vogelschutzgebieten des Landkreises Donau-Ries ohne Genehmigung umgebrochen wurden. Wir gehen davon aus, dass in den Jahren davor auch schon ohne Genehmigung umgebrochen wurde.

„Der Umbruch stellt generell nicht nur für viele Tierarten wie Wiesenbrüter, Rotmilan oder Schmetterlinge ein erhebliches Problem dar, sondern führt auch zu drastischen Verlusten von Pflanzenarten, insbesondere wenn extensives Grünland betroffen ist. Viele Pflanzen- und Tierarten der extensiv genutzten Wiesen sind mittlerweile gefährdet. Wiesen weisen eine höhere Artenvielfalt auf als vergleichbare Ackerstandorte, gerade wenn der Grünlandumbruch genutzt wird, um Mais anzubauen. Folgeprobleme sind der Abbau des im Boden gebundenen Humus und damit die klimaschädliche Freisetzung von CO2- Grünlandumbruch trägt zur Bodenabschwemmung und Erosion bei, führt meist zum erhöhten Düngemittel- und Pestizideinsatz und verändert das Landschaftsbild in Teilen Bayerns massiv", erläutert Rudi Schubert, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Donau-Ries die negativen Folgen des Grünlandumbruchs.

Aus gutem Grund ist deshalb der Umbruch von Grünland in vielen Schutzgebieten genehmigungspflichtig. Neben den Natura 2000 (= FFH- und Vogelschutzgebiete) gilt dies teilweise für Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, nach dem bayerischen Naturschutzgesetz geschützte Biotope, aber auch Teilflächen von Naturparks und Überschwemmungsgebieten.

Der BN fordert daher das bayerische Landwirtschaftsministerium auf, bayernweit zu überprüfen, ob für alle Grünlandumbrüche in den o.g. Schutzgebietstypen Genehmigungen vorliegen.

Der BN fordert zudem von Landwirtschaftminister Brunner ein, dass alle Umbrüche, für die keine Genehmigung zum Zeitpunkt des Umbruchs vorlag, in Dauergrünland rückumgewandelt werden. Nachträgliche Genehmigungen darf es nicht geben.

Außerdem fordert der BN das Ministerium auf zu überprüfen, ob die EU-Fördergelder der ungenehmigten Grünlandumbruchsflächen gemäß den Cross Compliance-Regelungen zurückgezahlt wurden. Ansonsten läge ein Verstoß gegen die EU-Förderrichtlinien vor.

Eine solch konsequente Vorgehensweise ist aus Sicht des BN schon deswegen notwendig, da ohne Sanktionierung der ungenehmigten Umbrüche dem Image der Landwirtschaft und den ehrlich wirtschaftenden Landwirten massiv geschadet wird. Außerdem gilt es Rechtsverstöße nach dem Umweltschadensgesetz sowie Rechtsverstöße gegen die europäischen Naturschutz-Richtlinien zu vermeiden. Zahlreiche Grünlandumbrüche und auch Intensivierungen stellen unseres Erachtens bereits heute einen Verstoß gegen diese gesetzlich verbindlichen Vorgaben dar. Weiterhin ist ein konsequentes Vorgehen nötig, da die bayerische Staatsregierung sonst ihre Verpflichtungen aus der Biodiversitätsstrategie nicht erfüllen kann.

Das Landwirtschaftsministerium sollte auch einen Erlass zum Schutz von Dauergrünland in Bayern nach dem Modell der baden-württembergischen Landesregierung vorbereiten, damit die wertvollen Dauergrünlandstandorte in Bayern, die einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten, nicht weiter umgebrochen werden. Im Bayerischen Kulturlandschafts- und Vertragsnaturschutzprogramm müssen ausreichend Fördermittel für eine extensive und erfolgsorientierte artenreiche Wiesennutzung zur Verfügung gestellt werden.


Daten zum Grünlandumbruch in Bayern

Für die Jahre 2011 und 2012 liegen noch keine ausgewerteten Zahlen vor. Allerdings ist davon auszugehen, dass sich der Grünlandumbruch in den letzten beiden Jahren noch verstärkt hat. Aus den Daten wird deutlich ersichtlich, dass ein Schwerpunkt des Grünlandumbruchs im Regierungsbezirk Schwaben liegt. (bn)
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