Der Entwurf sieht vor, dass die Abholzung bei Vorhaben von überregionaler Bedeutung weiter möglich ist, etwa beim Bau einer ICE-Trasse. Dann soll ein Ausgleich geschaffen werden.
«Wenn Bannwald im Ballungsraum gerodet wird, muss dieser Wald auch dort ersetzt werden», forderte die Sachverständige Ursula Philipp-Gerlach am Donnerstag im Umweltausschuss des hessischen Landtags. Bannwälder sind als besonders schutzbedürftig definierte Flächen.
Der
Gesetzentwurf sieht vor, dass abgeholzte Bannwälder wiederaufgeforstet oder Flächen an anderer Stelle ausgeweitet werden. Das geht der Expertin nicht weit genug. Es sei nicht genau festgelegt, wo der Ersatzwald geschaffen werde, sagte die Rechtsanwältin.
Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fürchtet, dass der Wald in Gebieten neu ausgewiesen wird, die bis zu 80 Kilometer entfernt liegen könnten. Dann sei der Wald kein Erholungsgebiet mehr für Einwohner des Ballungsgebietes, heißt es in einer Stellungnahme des
BUND Hessen.
In Hessen gibt es 54 Bannwälder, die zwei Prozent oder knapp 20.000 Hektar des Forstbestands ausmachen. Vor allem im Rhein-Main-Gebiet stehen sie wegen der Erholungsfunktion für die Bevölkerung unter besonderem Schutz. (dpa/lhe)