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26.03.2014 | 08:12 | Umbruchverbot 

Höfken will Naturschutz in Rheinland-Pfalz verbessern

Mainz - Rot-Grün in Rheinland-Pfalz will die Umwandlung von Wiesen in Äcker verbieten.

Dauergrünland?
(c) proplanta
Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) begründete dies mit dem andauernden Schwund von Grünland - auf Kosten der dort lebenden seltenen Tiere und Pflanzen.

Allein in den vergangenen zehn Jahren seien Wiesen mit einer Größe von mehr als der doppelten Fläche der Stadt Mainz im Land verloren gegangen, sagte sie am Dienstag. Genehmigte Ausnahmen solle es aber weiterhin geben, erklärte Höfken bei der Vorstellung des Entwurfs für ein neues Naturschutzgesetz.

Dieses soll auch dazu führen, dass nach Eingriffen in die Natur als Ausgleich verstärkt andere Flächen ökologisch aufgewertet werden. Die Ministerin nannte als Beispiel, dass eine Streuobstwiese nicht nur neu angelegt, sondern auch gepflegt werde. Oder Wälder würden naturnah umgebaut, Flächen entsiegelt und Bäche renaturiert.

Das am Dienstag vom Ministerrat gebilligte neue Naturschutzgesetz schreibt darüber hinaus den Haltern exotischer und gefährlicher Tiere wie Papageien und Krokodilen einen Sachkunde-Nachweis vor. «Solche Fortbildungen gibt es in Zoos», erläuterte Höfken.

Das Gesetz soll auch den Artenschutz stärken. «Rotmilan, Schwarzstorch, Wanderfalke oder Uhu sollen während der Brutzeit vor störendem Aufsuchen, Fotografieren oder Ähnlichem geschützt werden», sagte die Ministerin.

Gentechnisch veränderte Organismen in Naturschutzgebieten sollen tabu sein, um Tiere und Pflanzen nicht zu gefährden. Neu ist auch, dass Unternehmen laut Gesetzentwurf freiwillig Beauftragte für Naturschutz berufen können - etwa als Ansprechpartner für die Politik. Naturschutzverbände sollen mehr Einfluss bekommen.

Was hingegen nicht im Gesetz auftaucht, ist Höfkens umstrittenes Rundschreiben an die Forstämter, wonach diese beim Aufbau von Windrädern in waldreichen Regionen in der Regel auf Ersatzaufforstungen verzichten sollen. Denn das gehe oft zulasten von ökologisch ebenfalls wertvollen Wiesen.

Die Ministerin erklärte, in diesem Fall genüge der verschickte Erlass. Der Gesetzentwurf dagegen werde voraussichtlich nach dem Sommer im Landtag beraten. (dpa/lrs)
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