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25.04.2015 | 09:07 | Exotische Tiere 

Illegaler Handel mit geschützten Tieren nimmt besorgniserregendes Ausmaß an

Bonn - Zehntausendfach werden geschützte Tier- und Pflanzenarten im Internet angeboten - ein Wachstumsmarkt, der Anlass zu großer Sorge auch in Deutschland gibt.

Exotische Tiere
Schnitzereien aus Elfenbein, lebende Papageien oder Leguane. Der illegale Handel mit geschützten Tier- oder Pflanzenarten über das Internet boomt. Experten wollen effektiver gegensteuern. (c) proplanta
Das sagte die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Professor Beate Jessel, vor Beginn eines Expertentreffens am Dienstag in Bonn der Deutschen Presse-Agentur.

Neben dem BfN wollten der Internationale Tierschutz-Fonds (IFAW), die Umweltministerien von Bund und NRW sowie Betreiber von Internet-Plattformen über Strategien gegen den illegalen Online-Handel beraten.

Frage: Mit welcher Größenordnung haben wir es zu tun?

Antwort: Eine Studie des Internationalen Tierschutz-Fonds hat erschreckende Ergebnisse gebracht. Innerhalb von nur sechs Wochen wurden 9500 Verkaufsangebote in 16 Staaten aufgedeckt, die sich auf 33.000 Wildtiere und deren Bestandteile bezogen haben.

Deutschland hatte einen erheblichen Anteil, mit 1.660 Angeboten, die sich auf 5.000 Wildtiere oder deren Produkte bezogen. Der Internethandel steigt auch bei uns, denn er ist weltweit, er ist anonym und er ist 24 Stunden geöffnet. Aber auch bei den Beschlagnahmungen kam es zu einer deutlich steigenden Tendenz.

Frage: Was wird illegal angeboten und gekauft?

Antwort: Spitzenreiter sind Elfenbein und die verschiedensten Produkte daraus, die ein Drittel des Angebots ausmachen. Elfenbein kommt nicht nur vom Elefanten, sondern es wird auch vom Walross, Zahnwalen oder Flusspferden illegal verarbeitet. Je ein Viertel machen exotische Vögel aus sowie Reptilien, Echsen, Leguane.

Eine nicht unerhebliche Rolle spielen auch geschützte Pflanzen wie etwa bestimmte Orchideenarten. Große Sorge bereitet uns der Markt mit Medizinprodukten, etwa mit Diät- und Schlankheitsprodukten sowie Nahrungsergänzungsmitteln, die Bestandteile geschützter Pflanzen enthalten.

Frage: Ist dem Käufer immer klar, dass er illegal online bestellt?

Antwort: Man sollte grundsätzlich große Vorsicht und höchste Sensibilität an den Tag legen, wenn es um Angebote von lebenden Tieren oder um Elfenbein-Produkte geht. Einem Verkaufsangebot muss ein Legalitätsnachweis beigefügt sein. Wichtig wäre, dass die Provider nicht im Kleingedruckten verstecken, dass der Verkäufer die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten hat. Das muss viel klarer für den Verbraucher herausgestellt werden.

Frage: Welche Verpflichtungen sehen Sie noch auf Betreiberseite?

Antwort: Sehr effektiv im Kampf gegen den illegalen Artenhandel wären Selbstverpflichtungen der Provider, dass sie dafür sorgen, dass solche Angebote gar nicht ins Netz gehen. Bekanntestes Beispiel ist eBay, das seine Angebote systematisch nach den Suchworten «Elfenbein» und «Ivory» screent. Seitdem ist das Angebot deutlich zurückgegangen. Wir würden uns wünschen, dass eine solche Selbstverpflichtung breite Praxis wird.

Frage: Mit welchen Strafen muss man rechnen?

Antwort: Es gibt beträchtliche Strafspannen. Es spielt eine Rolle, ob nur fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt wurde, ob die Tat gewerbsmäßig oder als Wiederholungstat begangen wurde. Es ist eine Geldstrafe möglich von bis zu 50.000 Euro und eine Gefängnisstrafe bis fünf Jahre.

Zur Person: Prof. Beate Jessel (52) leitet das BfN seit Ende 2007. (dpa)
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