Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Demnach sind Daten zur Zahl der durch
invasive Arten verdrängten heimischen Tiere und Pflanzen nicht verfügbar.
Zur Begründung wird angeführt, dass die zugrundeliegenden Mechanismen „vielfältig, komplex und nur in Einzelfällen umfassend beziehungsweise eindeutig erkennbar“ seien. Zudem sei die Einordnung, ob eine Art als verdrängt anzusehen sei, stark vom zeitlichen und räumlichen Betrachtungsrahmen abhängig
Nicht bekannt ist der Antwort zufolge auch, wie viele der neu eingewanderten Arten sich nicht als schädigend erwiesen haben. Derzeit würden von den etwa 3.150 in Deutschland bekannten gebietsfremden Arten 38 Gefäßpflanzen, 20 Wirbeltiere, sieben Algen, zwei Pilze und 18 wirbellose Tierarten als invasiv eingestuft. Auf der Liste der Arten mit unionsweiter Bedeutung seien momentan 66 Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, von denen mindestens 37 in Deutschland vorkämen.
Eine Methodik zur naturschutzfachlichen Bewertung der Invasivität wurde der Bundesregierung zufolge im Auftrag des Bundesamts für
Naturschutz (
BfN) entwickelt. Das Bundesamt spielt auch eine zentrale Rolle bei einem Artenschutzportal, von dem sich Berlin laut einer Unterrichtung einen Beschleunigungseffekt für den Stromnetzausbau erhofft. Ziel sei es, das Portal ab 2022 für alle Vorhabenträger im Bereich Stromnetzausbau und
Ausbau der Windenergie an Land zugänglich zu machen.
Die Kosten werden auf etwa 1,5 Mio. Euro für die Entwicklung und weitere 300.000 Euro pro Jahr für den
Betrieb veranschlagt. In dem Portal sollen georeferenzierte Daten gebündelt werden, die Informationen zu einem möglichen Schutzstatus von Gebieten sowie den vorkommenden Tier- und Pflanzenarten liefern sollen.
Laut der Unterrichtung steht dem allerdings noch die mangelnde Verfügbarkeit georeferenzierter Daten entgegen. Derartige Informationen zu besonders geschützten Arten seien nur punktuell verfügbar und nicht zentral über ein Bundesportal anzusteuern. Außerdem seien je nach Ursprung der Daten urheberrechtliche Einschränkungen zu erwarten. Die Nutzbarkeit könnte zudem durch mitunter erhebliche Zeitabstände bis zur nächsten Aktualisierung eingeschränkt werden.