Wie aus der betreffenden Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union hervorgeht, dürfen damit seit dem Donnerstag (3.8.) Tiere oder Pflanzen von insgesamt 48 gelisteten Arten nicht mehr gehandelt, ausgesetzt, angepflanzt oder gezüchtet werden. Zu den elf neu in die Liste eingefügten Arten gehören unter anderem
Bisamratten und
Nilgänse einschließlich deren Bruteier, Pflanzen und Samen des
Drüsigen Springkrautes und des
Riesenbärenklaus sowie auch die beliebten Gartenpflanzen
Mammutblatt und
Afrikanisches Lampenputzergras. Für den ebenfalls aufgeführten
Marderhund gilt das Verbot erst ab Februar 2019.
Einige Mitgliedstaaten beabsichtigen laut Rechtstext aus „angeblichen Gründen des zwingenden öffentlichen Interesses sozialer oder wirtschaftlicher Art“, bei der Kommission eine Zulassung für die Fortsetzung der Farmhaltung von Marderhunden zu beantragen. Damit das Verfahren abgeschlossen werden kann, wurde der Übergangszeitraum benannt.
Wie die
EU-Kommission anlässlich der Veröffentlichung der ersten Liste mit invasiven gebietsfremden Arten im vergangenen Jahr einräumte, sind einige der aufgeführten Arten bereits namentlich in der Gemeinschaft etabliert beziehungsweise in einigen Mitgliedstaaten sogar weit verbreitet. Das trifft für Deutschland unter anderem auf die Bisamratte, die Nilgans, das Drüsige Springkraut und den Bärenriesenklau zu.
Unter Umständen werde es nicht möglich sein, diese Arten kostengünstig zu beseitigen, räumte die Brüsseler Behörde ein. Dennoch erschien es ihr sinnvoll, diese Arten in die Unionsliste aufzunehmen. So soll zumindest die Einbringung neuer Exemplare oder die weitere Ausbreitung verhindert werden.
Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund wies anlässlich des Inkrafttretens der neuen Liste hin, dass invasive Tier- und Pflanzenarten eine Ursache für den Verlust der biologischen Vielfalt darstellten. Doch nicht nur der
Naturschutz, auch Wirtschaft und Gesundheit könnten durch
invasive Arten Schaden nehmen. In Deutschland wurden bisher rund 1.000 Tier- und Pflanzenarten als gebietsfremd eingestuft. Die meisten dieser Arten gelten jedoch nicht als invasiv, vor allem da die Winter in Mitteleuropa als Auslesefaktor fungierten.