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04.07.2020 | 05:13 | Luftreinhaltung 

Kein Aufschub für Fahrverbote in Stuttgart

Stuttgart - Im Streit um die Fahrverbote für Euro-5-Diesel in Stuttgart gibt es keinen Aufschub.

Luftverschmutzung
Wieder zieht das Land in Sachen Luftreinhaltung vor Gericht den Kürzeren. Zwar sehen auch die Richter keinen Zwang zu Fahrverboten. Die Argumente der Regierung lassen sie aber auch nicht gelten. (c) proplanta
Einen Eilantrag, mit dem die Landesregierung Zeit gewinnen wollte, lehnte das Verwaltungsgericht am Freitag ab. Zwar sind die Richter nicht der Ansicht, dass es zwingend weitere Fahrverbote geben muss, damit die Grenzwerte für den Schadstoff Stickstoffdioxid in Stuttgart künftig eingehalten werden. Wenn das mit anderen Maßnahmen gelinge, sei das auch in Ordnung, betonten sie. Nur lasse sich bisher nicht erkennen, dass das schon der Fall sei.

Konkret geht es in dem Verfahren um ein Urteil aus dem Jahr 2017, mit dem das Land verpflichtet worden war, Fahrverbote auch für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 zu verhängen. Die Richter hatten dies damals als einzig ausreichende Maßnahme gesehen, um die Grenzwerte einzuhalten. Weil das Land der Verpflichtung jahrelang nicht nachkam, wurden ihm mehrfach Strafzahlungen, sogenannte Zwangsgelder, aufgebrummt.

Gegen die weitere Vollstreckung des Urteils reichte das Land schließlich eine sogenannte Abwehrklage ein. Dass der damit verbundene Eilantrag nun abgelehnt wurde, liege daran, dass die Regierung nicht hinreichend dargelegt habe, dass diese Abwehrklage erfolgreich sein werde, erklärte das Gericht. Ein erfolgreicher Eilantrag hätte bewirkt, dass das Urteil zumindest bis zu einer Entscheidung darüber nicht vollstreckt wird.

«Es gibt keine Atempause», sagte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) nach der Entscheidung. «Die rechtlichen Möglichkeiten des Landes sind bis zur Entscheidung über die Vollstreckungsabwehrklage ausgeschöpft.» Nun müssten die Fahrverbote für Euro-5-Diesel in Stuttgart umgesetzt werden.

Die Deutsche Umwelthilfe, die das Urteil damals erwirkt hatte, begrüßte die Entscheidung. «Ministerpräsident Kretschmann hat vor dem Urteil angekündigt, dieses anerkennen zu wollen», sagte ihr Chef Jürgen Resch. «Wir gehen davon aus, dass er dieses Mal sein Wort hält und zur Rechtsstaatlichkeit zurückfindet.»

Seit Mittwoch (1. Juli) gilt ein Euro-5-Fahrverbot in einer «kleinen Umweltzone» in Stuttgart, die allerdings nicht so groß ist wie im Urteil von 2017 verlangt - und zudem erst einmal nur auf dem Papier, weil die Verbotszone noch nicht beschildert und das Verbot dadurch faktisch nicht umsetzbar ist. Hermann sagte, er habe Innenminister und Oberbürgermeister gebeten, bis zum 1. Oktober nur Ermahnungen auszusprechen, damit die Autofahrer sich auf das Verbot einstellen könnten.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die vom Land selbst vorgelegten Gutachten für das Jahr 2020 eine nicht unerhebliche Grenzwertüberschreitung prognostizierten. Für 2021 sei gar keine Prognose vorgelegt worden. In ihrer Argumentation, die weitere Vollstreckung des Urteils sei unverhältnismäßig, habe die Regierung zudem immer nur auf Fahrverbote abgestellt. Diverse Alternativen habe sie zwar vorgeschlagen, aber nicht umgesetzt.

Eine Fortführung der Vollstreckung des Urteils führe aber nicht zwangsläufig zu Fahrverboten, erläuterten die Richter. Welche Maßnahmen es ergreife, sei allein Sache des Landes.
dpa/lsw
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