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22.01.2022 | 01:32 | Wolfsmanagement 
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Keine Abschussgenehmigung für Wolf in Bayern

München - Der Chiemgauer Wolf darf vorerst nicht geschossen werden.

Wölfe in Bayern
Seit Tagen sorgt die behördliche Abschussgenehmigung für einen Wolf in Bayern für Debatten. Jetzt hat ein Gericht erst einmal einen Riegel vorgeschoben. Der Streit bleibt: Naturschützer sind erfreut, Almbauern enttäuscht. Und das letzte Wort ist nicht gesprochen. (c) chphotography86 - fotolia.com
Das Verwaltungsgericht München gab am Freitag den Eilanträgen des Bundes Naturschutz (BN) und der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) statt, die sich gegen eine entsprechende Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern wandten. Die Behörde hatte am Montag die - so das Amtsdeutsch - «zielgerichtete letale Entnahme» des Tieres zugelassen, um eine Gefährdung von Menschen zu verhindern.

Das Gericht bewertete die Allgemeinverfügung in den Eilverfahren jedoch als voraussichtlich rechtswidrig. Eine Gefahr für Menschen oder die öffentliche Sicherheit, die eine sofortige Tötung des Wolfes erfordere, sei ist nicht vorhanden.

In erster Linie seien weitere Aufklärungsmaßnahmen und gegebenenfalls eine Besenderung und Vergrämung des Tieres geboten. Aus keinem der bisher bekannten Vorfälle sei ersichtlich, dass sich der Wolf mit dem Gen-Code GW 2425m Menschen in nicht arttypischer Weise genähert hätte. Zudem gebe es seit 19. Dezember keine Erkenntnisse über den Verbleib des Wolfes.

Das letzte Wort ist aber nicht gesprochen: Gegen die Entscheidungen des Gerichts kann Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Zudem stehen die Hauptsacheverfahren aus.

Die Debatte geht unterdessen hitzig weiter. Naturschützer, aber auch die Grünen im Landtag hatten keine Gefahr für Menschen gesehen. Sie begrüßten die Entscheidung des Gerichts und warfen Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU), die den Abschuss befürwortet hatte, unter anderem «Wahlkampfgetöse» vor.

Kaniber bedauerte die Entscheidung des Gerichts: «Eine Gefährdung darf nicht erst dann gesehen werden, wenn wirklich etwas passiert ist. Politik muss die Sorgen und Ängste der betroffenen Menschen ernst nehmen und bei Gefahr auch präventiv handeln», teilte die Ministerin am Abend mit.

Die Freien Wähler wiederum sprechen schon von einem Problemwolf. «Es ist traurig, dass offensichtlich zuerst Menschen zu Schaden kommen müssen, ehe gehandelt werden darf», sagte Landtagsfraktionschef Florian Streibl. Wolfsangriffe nähmen zu: «Wir werden künftig nicht umhinkommen, den Wolfsbestand zu regulieren.»

Besonders enttäuscht sind die Almbauern. Sie sorgten sich vor allem um den Almsommer, der etwa im Mai beginnt, sagte Hans Stöckl, Geschäftsführer des Almwirtschaftlichen Vereins Oberbayern. Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde könnten gerade im unwegsamen Gelände nicht geschützt werden. «Vor allem Schafhalter werden sich überlegen, ob sie mit der Schafhaltung aufhören, wenn die Gefahr besteht, dass der Wolf weiter im Gebiet ist», sagte Stöckl.

Zäune seien teuer und aufwendig. Herdenschutzhunde seien im dicht besiedelten und touristischen Oberbayern nicht möglich. «Das würde zu viele Konflikte geben.» Denn die Hunde schützen - anders als Hütehunde - «ihre» Herde vor jedem, der etwa über die Weide läuft.

Die Almbauern wollen, dass Gebiete ausgewiesen werden, die nicht mit zumutbaren Maßnahmen geschützt werden können, im Wesentlichen gebirgige Regionen im Süden Bayerns. Dort müssten Wölfe dann schnell und unkompliziert «entnommen» werden dürfen.

Naturschützer und Grüne äußerten Verständnis für die Sorgen der Bauern und verlangten eine konsequente Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen. Christian Hierneis von den Landtags-Grünen sagte, es sei «völlig kurz gedacht, einen Wolf abzuschießen, wenn die Weidetiere nicht besser geschützt werden und dann irgendwann der nächste Wolf kommt. Deshalb fordern wir in Bayern: Flächendeckende Finanzierung der Schutzmaßnahmen und Hereinnahme der Behirtung in die Förderung.» Die Staatsregierung müsse die Deckelung bei der Förderung für wolfsabweisende Zäune wieder aufheben, verlangte der BN. 

Der BN-Vorsitzende Richard Mergner unterstrich, das Gericht habe deutlich die Argumente des BN bestätigt. «Die Begründung für den Abschuss des Wolfes war wirklich an den Haaren herbeigezogen.» Der GzSdW-Vorsitzende Peter Blanché sagte, nun bestehe auch nicht mehr das Risiko, dass andere Wölfe mit geschossen würden. Das Gericht hatte auch angemerkt, dass nicht geklärt sei, ob sich der Wolf GW2425m oder andere Wölfe noch in dem maßgeblichen Gebiet aufhielten.

Der Bayerische Jagdverband hatte die Allgemeinverfügung «weltfremd» und «nicht sachgerecht» genannt. «Wir empfehlen unseren Mitgliedern dringend, sich nicht auf die Liste von potenziellen Wolfskillern setzten zu lassen», hatte Präsident Ernst Weidenbusch vor der Gerichtsentscheidung gesagt. «Die Allgemeinverfügung ist ohne unsere jagdliche Expertise geschrieben worden.» Wölfe sind streng geschützt und dürfen nur ausnahmsweise geschossen werden. Zuletzt wurde in Bayern 1882 ein Wolf getötet.

Der Chiemgauer Wolf hatte in den Landkreisen Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land seit dem 13. Dezember 2021 mehrfach in der Nähe von Siedlungen Tiere gerissen. Zuletzt war ein Riss am 19. Dezember nachgewiesen worden. Seitdem fehlt von dem Wolf jede Spur.

Wolfsichtungen



dpa/lby
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Kommentare 
maximilian schrieb am 22.01.2022 18:28 Uhrzustimmen(2) widersprechen(13)
Das Tierschutzgesetz (TierSchG) basiert auf dem Gedanken eines ethisch ausgerichteten Tierschutzes, der Mitverantwortung des Menschen für das in seine Obhut gegebene andere Lebewesen. 12 Vgl. BVerfGE 48, 376 (389).
Das Gesetz soll diesen ethischen Anspruch mit wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Interessen in Einklang bringen und dabei dem Tierschutz, auch durch strafrechtlichen Schutz, optimalen Raum geben. Daher bedroht § 17 Nr. 1 TierSchG jede Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund mit Strafe.
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