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03.04.2017 | 02:20 | Recycling 

Kritikpunkte am neuen Verpackungsgesetz

Berlin - Es war 2011, als die Bundesregierung das Ende der Gelben Tonnen und Säcke ins Auge fasste.

Mülltrennung
Es geht um gelbe und orange Mülltonnen, um Bratpfannen und um sehr viel Geld. Nach jahrelangem Hin und Her hat der Bundestag nun ein neues Verpackungsgesetz verabschiedet. Was ändert sich? (c) proplanta
Bundesweit sollte es Wertstofftonnen geben, in denen neben Verpackungsmüll auch andere Wertstoffe und Plastikabfälle landen dürfen.

Gut fünfeinhalb Jahre später gibt es in manchen Kommunen solche orangefarbenen Tonnen, in anderen nicht. Und das wird so bleiben. Fragen und Antworten zu einem langen Streit um ziemlich wertvollen Müll - und was das für deutsche Haushalte bedeutet.

Was ändert sich für die Verbraucher durch das neue Gesetz?

Beim Einkaufen finden Kunden bald Schilder an den Regalen, die anzeigen, wo Mehrwegflaschen stehen. Außerdem müssen sie auf einige Getränke Pfand zahlen, die bisher pfandfrei waren, nämlich Frucht- und Gemüse-Nektare mit Kohlensäure und auf Mischgetränke mit einem Molke-Anteil von mindestens 50 Prozent.

An den Mülltonnen im Hof ändert sich nichts. Es hängt weiterhin vom Wohnort ab, ob man eine Gelbe Tonne oder Gelbe Säcke für Verpackungsmüll hat oder eine Orange Tonne für alle Wertstoffe - je nachdem, ob Kommunen und private Unternehmen sich darauf verständigen oder nicht. Das halten Umweltschützer für den größten Fehler des Gesetzes.

Orange Tonne für alle - warum klappt es damit bisher nicht?

Dahinter steckt ein Streit zwischen Kommunen und Privatunternehmen, der dualen Systeme, die Sammlung und Verwertung von Verpackungsmüll organisieren. Für den Restmüll sind dagegen kommunale Unternehmen zuständig.

Die Wertstoff-Sammlung ist inzwischen ein gutes Geschäft, die dualen Systeme machen nach Angaben des Verbands der deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) etwa eine Milliarde Euro Umsatz pro Jahr. Das wollten sie sich nicht nehmen lassen. Nach BDE-Angaben haben etwa 12 bis 15 Millionen Deutsche schon jetzt eine Wertstofftonne. Da viele Städte und Gemeinden ihre Pläne in Erwartung eines Gesetzes aufgeschoben hatten, dürften es bald noch mehr werden.

Soll das Gesetz den Anteil von Mehrweg-Flaschen erhöhen?

Ja, unter anderem durch die Information für Verbraucher an Regalen. Erst am Mittwoch entschied der Umweltausschuss, dass - anders als von der Regierung vorgesehen - wieder eine «Mehrwegquote» festgeschrieben werden soll. Der Mehrweganteil soll mindestens bei 70 Prozent liegen.

Bisher liegt er bei rund 45 Prozent, Tendenz sinkend. Sanktionen sind aber auch weiterhin nicht geplant. Das Umweltministerium hatte bisher argumentiert, die Mehrweg-Vorgaben hätten sich «nicht als wirksames Instrument» erwiesen. Umweltverbände wie der Nabu begrüßten die Quote zwar als «wichtiges Signal», fordern aber weiterhin eine Extra-Steuer oder Abgabe auf Einweg-Getränkeverpackungen.

Und wie sieht es mit Verpackungsrecycling aus?

Die Recyclingquoten werden erhöht. Das müssen die dualen Systeme leisten. BDE-Präsident Peter Kurth rechnet mit einem «ordentlichen Schub», die Quoten seien «ebenso wichtig wie ambitioniert und für die Branche machbar». Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisiert dagegen, dass Recyclingquoten in der Vergangenheit leicht manipulierbar gewesen seien und sich erst zeigen müsse, ob etwa 63 Prozent für Kunststoff machbar seien.

«Besser wäre es gewesen, den Produzenten vorzuschreiben, dass sie eine gewisse Quote von recyceltem Material verwenden müssen und recycelfähiges Material herstellen sollen», sagt VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Am 1. Januar 2019 - wenn alles glatt geht. Der Bundestag hat am Donnerstagabend zugestimmt - obwohl die Opposition gegen das Gesetz war. «Auch in Zukunft werden die Verbraucher nicht verstehen, warum man nicht auch Produkte aus Metall oder Plastik wie ein Quietsche-Entchen oder eine Bratpfanne zu den Verpackungen werfen darf», bemängelt Britta Haßelmann, die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen.

Der Bundesrat muss zwar nicht zustimmen, er könnte aber ein Vermittlungsverfahren beantragen - so kurz vor Ende der Legislaturperiode wäre das heikel. Zwar gab es im Bundesrat Kritik am Gesetzentwurf, aber voraussichtlich wird es keinen Einspruch geben.
dpa
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