Das Verbot gelte bis auf weiteres für private Abschöpfungen auch aus den Zuflüssen der Spree, teilte die Landkreisverwaltung mit. Betroffen sind die Städte Spremberg und Drebkau, die Gemeinden Neuhausen/Spree und Kolkwitz sowie die Ämter Peitz und Burg (Spreewald). Die Behörde wies daraufhin, dass für die Bewässerung von landwirtschaftlich genutzten Feldern weiterhin zugelassene Entnahmen möglich sind. Auch Anlieger dürften morgens und abends das Wasser nutzen, sollten dabei aber sparsam sein. (dpa/bb)
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