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05.10.2022 | 15:56 | Wisentherde 

Langer Streit um Wisente: Artenschutzprojekt vor dem Aus?

Bad Berleburg - Die Zukunft eines Artenschutzprojektes für Deutschlands einzige freilebende Wisent-Herde ist ungewiss.

Wisent
Die Wisente waren in Europa fast ausgestorben. Zuchtprogramme und Auswilderungsprojekte verhinderten das. In Deutschland wurden die Riesen-Rinder 2013 im Rothaargebirge freigesetzt. Nach Konflikten geht das Artenschutzprojekt wohl zu Ende. (c) proplanta
Das Projekt am Rothaarsteig solle «jetzt abgewickelt werden», hatte der Kreis Siegen-Wittgenstein überraschend vor einigen Tagen mitgeteilt und auf den Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein verwiesen. Dieser könne die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine Weiterführung nicht sicherstellen und habe zudem die Kündigung der bisherigen Vereinbarung erklärt. Aus dem NRW-Naturschutzministerium hieß es dazu auf dpa-Anfrage: «Der einseitige Schritt des Trägervereins wirft vertragsrechtliche, artenschutzrechtliche und finanzielle Fragen auf, die es jetzt zu klären gilt.»

Die Rinder waren in Europa lange fast ausgestorben. Mithilfe von Auswilderungsprojekten und Zuchtprogrammen besonders in Osteuropa ist die weltweite Population wieder auf rund 8.500 Tiere angewachsen. Im Rothaargebirge waren die Tiere 2013 freigesetzt worden. Zentrale Partner des Artenschutzprojekts sind der Trägerverein, der Kreis Siegen-Wittgenstein und die Bezirksregierung Arnsberg als Vertreterin des Landes NRW. Seit Jahren gibt es Streit um die Tiere. Die auf 25 Rinder gewachsene Herde blieb nicht nur im Rothaargebirge, sondern streifte auch durch das benachbarte Sauerland, wo sie an Buchen erhebliche Schäden verursachte.

Nach Klagen von zwei Waldbauern aus Schmallenberg hatte zuletzt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm dem Trägerverein auferlegt, er müsse dafür sorgen, dass Schäden an den Bäumen durch die Rinder verhindert werden. Der Verein in Bad Berleburg hatte im Sommer betont, man werde sich um eine Umsetzung zusammen mit den Partnern bemühen.

Aus dem Düsseldorfer Ministerium hieß es nun: «Wir bedauern die jüngste Entwicklung rund um das Wisentprojekt. Der Bund, das Land und der Kreis Siegen-Wittgenstein haben das Wisentprojekt langjährig wohlwollend begleitet und auch finanziell unterstützt.» Details zu den Fragen, die der «einseitige Schritt des Trägervereins» aus Sicht des Ministeriums aufwirft, wurden zunächst nicht genannt. Der Trägerverein betonte am Dienstagabend in einer Erklärung, die Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrags sei zulässig.

In der Mitteilung von Ende September schreibt der Kreis, dass die «Voraussetzungen für ein auf Dauer angelegtes Ansiedeln der Wisente nicht gegeben» seien. Es sei nicht möglich, einen Konsens für eine Weiterführung in der Region herzustellen. Die Entscheidung zur Beendigung des Projekts sei «unumgänglich». Der Trägerverein habe die Herde für herrenlos erklärt, einen «rechtlichen Kniff» genutzt, um sich seiner Verpflichtungen zu entledigen und wolle die Verantwortung auf die öffentliche Hand abwälzen. «Dieses vertragswidrige Verhalten des Trägervereins werden die Dienststellen des Kreises Siegen-Wittgenstein und des Landes nicht auf sich beruhen lassen.»

Laut Trägerverein war die Vertragskündigung die letzte Möglichkeit, «den Wisenten im Rothaargebirge eine Zukunft in Freiheit zu geben». Man habe das Eigentum an den Tieren aufgegeben, womit die Rinder nun «in die Zuständigkeit des Landes NRW» fielen. Das Wiederansiedlungsprojekt sei als «abgeschlossen», die Aufgabe des Vereins als «beendet» anzusehen. Gemäß Artenschutzrechts seien die streng geschützten Wisente «damit auch von den Waldbauern (wieder) zu dulden», schrieb der Verein aus Bad Berleburg auf seiner Webseite.

Nach den OLG-Urteilen wäre aus Vereinssicht eine «konstruktive Zusammenarbeit der Vertragspartner dringend erforderlich gewesen», um das Projekt auf eine neue vertragliche Grundlage zu stellen. Dafür sei aber kein politischer Wille erkennbar gewesen. In seiner Erklärung vom Dienstag zitiert der Verein den Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck: «Wegen der angedrohten Zwangsvollstreckung aus den Urteilen ist dem Verein eine Fortführung des Vertrages nicht mehr zumutbar.»

Ein wissenschaftliches Gutachten hatte Ende 2021 klargestellt, eine Fortführung sei nur mit einem großen internationalen Projektpartner möglich. Nötig seien besseres Herden- und Konfliktmanagement, intensivere wissenschaftliche Begleitung und eine auskömmliche Finanzierung von jährlich mindestens einer halben Million Euro - auch um Forderungen von Waldbesitzern auf Schadensausgleich sicherzustellen. Ein kleiner Verein könne die Aufgaben nicht stemmen.
dpa
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