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22.07.2014 | 08:50 | Waldbrandüberwachung 

Mecklenburg-Vorpommern: Brandgefahr in Wald und Feld

Schwerin - Die hochsommerlichen Temperaturen – verbunden mit frischen bis starken östlichen Winden– haben zu einem Anstieg der Brandgefahr in den Wäldern aber auch auf den Feldern Mecklenburg-Vorpommerns geführt.

Waldbrände Mecklenburg-Vorpommern
(c) proplanta
Im Südwesten des Landkreises Ludwigslust-Parchim, der so genannten Griesen Gegend, gilt bereits die Waldbrandgefahrenstufe 4 (hohe Waldbrandgefahr).

In den nächsten Tagen kann dieser Wert auch in den besonders gefährdeten Kiefernwäldern der Landkreise Mecklenburgische-Seenplatte, Vorpommern-Greifswald sowie im übrigen Kreisgebiet von Ludwigslust-Parchim erreicht werden. Im Landkreis Nordwestmecklenburg, Rostock und Vorpommern-Rügen gilt derzeit noch die Gefahrenstufe 2.

Bisher ist es im Land zu 10 kleineren Waldbränden gekommen. Dabei wurden insgesamt 0,59 Hektar Wald geschädigt. Vor einem Jahr waren zwar nur 6 Brände zu beklagen; sie schädigten aber eine Waldfläche von 1,19 Hektar.

Die insgesamt gute Bilanz führt er nur zum Teil auf die diesjährig gute Niederschlagsverteilung zurück. Es zeugt auch von der gut eingespielten modernen Waldbrandüberwachung, einer effektiven Aufklärungsarbeit und nicht zuletzt von einer guten Zusammenarbeit der Feuerwehren und der Forst bei der Waldbrandbekämpfung.

Bereits ab Gefahrenstufe 2 leisten die Forstbehörden je nach Gefahrenlage einen zeitlich differenzierten Bereitschaftsdienst und besetzen auch die neu eingerichtete Waldbrandüberwachungszentrale. Dort werden die Daten von 21 Waldbrandüberwachungskameras ausgewertet und an die Leitstellen des Landes weitergeleitet. Dabei werden 277.186 ha und somit 51,33 Prozent der Wälder des Landes überwacht.

Da sich die Waldbrandgefahr zumindest bis zur Wochenmitte weiter verschärfen wird, werden die Bürgerinnen Bürger sowie Gäste unseres Landes gebeten, alles zu unterlassen, was zu einem Brand in der Wald- und Feldflur führen könnte. Beachten Sie folgende Hinweise:
  • Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur!
  • Werfen Sie keine Zigarettenreste aus dem Auto! Benutzen Sie Ihren Bordaschenbecher!
  • Nutzen Sie für Lagerfeuer und Grillabende nur ausgewiesene Grill- und Lagerfeuerplätze, auf denen Sie einen ausreichenden Brandschutz sichern können. Halten Sie dabei einen Mindestabstand zum Wald von 50m ein!
  • Parken Sie nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen! Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Lösch- und Rettungskräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zum Brandherd, indem Sie die Waldwege freihalten!
  • Melden Sie alle Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110)!
Auch die Landwirte sind aufgefordert, geeignete Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes bei den Erntearbeiten einzuhalten. So sollte bei einem Einsatz von mehr als zwei Mähdreschern oder Heu- bzw. Strohbergungsmaschinen auf einer Erntefläche ein Wundstreifen angelegt werden und eine Mindestlöschwassermenge von 3.000 Litern vor Ort einsatzbereit sein.

Sinnvoll sei auch, die Abgasanlagen von Landtechnik auf ihre Funkensicherheit zu überprüfen. Gerade in den kommenden Tagen wird von hohen Temperaturen ausgegangen, die die Entzündungsgefahr potenziert. (regierung-mv)
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