Vielerorts hat das Wild kaum noch eine Möglichkeit, an natürliche Äsung zu gelangen oder in ausreichender Menge Futter zu finden. Aus diesem Grunde hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Dr. Till
Backhaus, die Landräte der Landkreise und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte in Eigenschaft als untere Jagdbehörden heute aufgefordert zu prüfen, ob für ihr Zuständigkeitsgebiet die Voraussetzungen für die Feststellung der Notzeit für Schalenwild vorliegen. Hierbei ist die örtliche Jägerschaft mit einzubeziehen.
Gemäß § 18 des Landesjagdgesetzes legt die untere Jagdbehörde für Schalenwild den Zeitraum der witterungsbedingten Futternot (so genannte Notzeit) fest. Während der Notzeit ist der Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, für angemessene und artgerechte Wildfütterung zu sorgen.
"Das Ziel solcher Maßnahmen ist nicht in erster Linie die aktive Fütterung durch Ausbringen von Futtermitteln, sondern die Unterstützung des Wildes bei der Nahrungssuche," betont Minister Dr. Backhaus. Als geeignete Maßnahmen empfiehlt der Minister insbesondere das Befreien von für das Wild geeigneten Äsungsflächen, wie etwa Wildwiesen oder Waldschneisen, vom Schnee. Zugleich appelliert der Minister an Waldbesucher, sich so störungsarm wie möglich im Wald zu verhalten, d.h. Wildeinstände nicht aufzusuchen. Derartigen Maßnahmen, so Dr. Backhaus, nutzen nicht nur dem jagdbaren sondern allen Wildtieren.
Die Situation für das Wild ist vergleichbar mit der zum Anfang dieses Jahres, als schon einmal zum Schutz des Wildes Maßnahmen ergriffen wurden. (PD)