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20.03.2009 | 10:23 | Tierseuchen 

Minister Peter Hauk MdL: "Wildschweinpest in Baden-Württemberg muss verhindert werden"

Stuttgart - Minister Peter Hauk sieht eine erhöhte Gefahr des Ausbruchs der Wildschweinpest für Baden-Württemberg und fordert daher eine intensive Überwachung der Bestände.

Wildschweinpest Baden-Württemberg
(c) proplanta
 "Das erneute Auftreten der Wildschweinpest in Rheinland-Pfalz und die anhaltende Seuchensituation in Frankreich (Nordvogesen) erhöht die Gefahr des Übergreifens der Seuche nach Baden-Württemberg. Dies muss unter allen Umständen vermieden werden, deshalb sind die Jäger im Land dringend aufgefordert, die Prophylaxemaßnahmen zur Verhinderung eines Wildschweinepestausbruches zu unterstützen", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Freitag (20. März) in Stuttgart.

Die Wildschweinepest trat zum letzten mal in den Jahren 1998/1999 in Baden-Württemberg auf. Dank umfangreicher jagdlicher Anstrengungen und Impfmaßnahmen bei Wildschweinen wurde die Wildschweinepest erfolgreich bekämpft. Das damalige Impfgebiet erstreckte sich auf die Landkreise Karlsruhe, Heilbronn, Ludwigsburg sowie den Enzkreis einschließlich der beiden Stadtkreise Heilbronn und Pforzheim.

Bei der Klassischen Schweinepest handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt und für den Menschen ungefährlich ist. Der Erreger ist ein gegenüber Umwelteinflüssen sehr resistentes Virus, welche durch direkten Tierkontakt aber auch durch verunreinigte Gegenstände und Tierkörperteile übertragen werden kann. Ein Seuchenausbruch bei Wildschweinen bedingt ein Verbringungsverbot sowie umfangreiche Untersuchungspflichten für im gefährdeten Bezirk gelegene Nutzschweinehalter. Des Weiteren ist nur die nationale Vermarktung von frischem Fleisch erlegter, ausschließlich negativ getesteter Wildschweinen zulässig.

Für eine effiziente Vorsorge sollten Maßnahmen wie, eine intensivere Bejagung von Schwarzwild, insbesondere von Frischlingen und Überläufern, eine Abklärungsuntersuchung von Fallwild und Tieren mit unklaren Krankheitserscheinungen an den Untersuchungsämtern des Landes, eine genaue Beobachtung des Schwarzwildes und Unterstützung des intensivierten landesweiten Monitoringprogrammes mittels Blutprobenentnahme, durchgeführt werden. Insbesondere in den an Rheinland-Pfalz und das Elsass angrenzenden Landkreisen Ortenau, Rastatt, Karlsruhe, Rhein-Neckar muss erhöhte Wachsamkeit gelten.

"Die Jäger sollten außerdem darauf achten, die Futtermenge an Kirrungen und Ablenkfütterungen auf das Notwendigste zu beschränken", so Minister Hauk. Aus Hygienegründen sollten landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung nicht mit benutzter Jagdkleidung betreten werden und das Futter ist 'wildschweinesicher' zu lagern.

In Bezug auf die effiziente Bejagung von Schwarzwild wird auf die 10-Punkte-Empfehlung des Ministeriums verwiesen, welche unter Beteiligung von Experten verfasst wurde.

Für die beiden gefährdeten Bezirke im südlichen Rheinland-Pfalz (LK Südwestpfalz entlang der französischen Grenze und die Landkreise Südwestpfalz und Kaiserslauern sowie der Stadtkreis Kaiserslautern) soll Ende März 2009 eine Notimpfung von Wildschweinen mittels Fressköder durchgeführt werden. Es handelt es sich dabei jedoch nur um eine ergänzende Bekämpfungsmaßnahme, die mit einer drastischen Bestandsreduzierung, insbesondere von Frischlingen und Überläufern einhergehen muss.

Weitere Informationen können auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum (www.mlr.baden-wuerttemberg.de) unter der Rubrik Tiere – Tiergesundheit – Schweinepest oder dem Stichwort '10-Punkte-Programm Jagd' sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de ) unter der Rubrik Tierschutz / Tierseuchen –Schweinepest- sowie bei den Veterinärämtern eingeholt werden. (PD)
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