Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) lehnte die Klage ab, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
«Unter Berücksichtigung der vorliegenden Gutachten würden die von der geplanten Anlage voraussichtlich hervorgerufen Geruchs- und Lärmimmissionen die relevanten Grenzwerte nicht überschreiten», hieß es in der Begründung (VG 5 K 2511/18). Die Betreiberin der Anlage habe einen Anspruch auf die Errichtung.
Eine Bürgerinitiative in Strausberg hatte sich gegen den Bau der Anlage gewehrt. Der Naturschutzbund Deutschland (
NABU) legte für die Initiative Klage gegen das Vorhaben im Strausberger Ortsteil Hohenstein ein - und scheiterte damit nun vor Gericht.
Christoph Dünbier, Anwohner und Beteiligter der Bürgerinitiative, sagte, man überlege nun gemeinsam mit einem Anwalt, ob gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung eingelegt werden soll.