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17.05.2018 | 09:05 | Bundesnaturschutzgesetz 

Nationalpark-Kernzonen sollen frei von Fischerei werden

Schwerin / Born - Im Kernbereich des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft muss die Fischerei bis 2020 stark zurückgefahren werden.

Naturschutzgebiet
Fischerei soll schrittweise aus Nationalpark-Kernzonen weichen. (c) proplanta
In deutschen Nationalparks soll nach 30 Jahren die «überwiegende Nutzungsfreiheit» erreicht sein, wie das Umweltministerium am Mittwoch mitteilte. Minister Till Backhaus (SPD) sprach sich jedoch für Augenmaß bei der schrittweisen Einschränkung der Fischerei aus.

Die Existenzgrundlage der Fischer als Produzenten gesunder Nahrungsmittel und Bewahrer einer alten Wirtschaftstradition müsse gewahrt bleiben, sagte er. Das Bundesnaturschutzgesetz verlangt, dass mehr als 50 Prozent der Schutzgebietsflächen von der Nutzung durch Landwirtschaft, Forst und Fischerei frei sein müssen.

Der 1990 gegründete, knapp 79.000 Hektar große Bodden-Nationalpark besteht nach Ministeriumsangaben zu 83 Prozent aus Ostsee- und Boddenfläche. Ein schrittweiser Ausstieg aus der Fischerei sei zunächst nur für die drei Kernzonen Darßer Ort, Bug/Libben und Bock vorgesehen. Das seien lediglich 8 Prozent der gesamten Nationalpark-Wasserfläche.

Backhaus sagte, er strebe eine einvernehmliche, freiwillige und wirtschaftlich verträgliche Lösung für die Fischer an. Die Nationalpark-Fischereiverordnung sei bis 2013 verlängert worden, so dass im Einvernehmen mit dem Nationalparkamt weiterhin in den Kernzonen gefischt werden dürfe. Dennoch sollten sich die Betroffenen Gedanken über neue Einkommensmöglichkeiten machen, beispielsweise die touristische Vermarktung von Fisch. Dazu soll es im Herbst ein Treffen geben.
dpa/mv
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