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14.04.2020 | 06:55 | FFH-Richtlinie 

Naturschutz in Bayern unzureichend - Strafen der EU drohen

München - Deutschland und damit auch Bayern drohen wegen einer unzureichenden Umsetzung im europäischen Natur- und Artenschutz hohe Geldstrafen.

Naturschutz
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Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU stammt zwar aus dem Jahr 1992, ihre Umsetzung ist aber ein aktuelles Problem. Denn die Geduld der EU-Kommission mit Deutschland ist bald vorbei. (c) proplanta
Am 12. Februar hatte die Europäische Kommission zuletzt gefordert, dass auch Deutschland samt aller Bundesländer seinen Verpflichtungen aus der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen nachkommen müsse.

Am Dienstag (14. April) wäre die Frist abgelaufen, wäre nicht die Corona-Krise dazwischen gekommen. Wegen der besonderen Lage wurde die Frist bis zum 15. Juni verlängert - sollte sich aber bis dato nichts an der Umsetzung geändert haben, will die Kommission Klage einreichen.

Die Kommission monierte konkret, dass bei allen 4.606 Gebieten, in allen Bundesländern und auf Bundesebene, eine «generelle und fortbestehende Praxis zu beobachten ist, keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen».

Im Klartext: Der Schutz der gebiete muss klar festgelegt und auch umgesetzt werden. Der Streit um die Naturschutzgebiete und ihren Erhalt ist nicht neu, seit Jahren streitet sich die EU mit Deutschland über die Praxis, dabei drohte sie - etwa 2005 - auch immer wieder mit Klagen.

«Die Staatsregierung hat wirksame Maßnahmen zum Schutz der Natur in den europäischen Schutzgebieten jahrelang ignoriert, das lässt sich kurzfristig nicht heilen», sagte der naturschutzpolitische Sprecher der bayerischen Landtags-Grünen, Patrick Friedl, der Deutschen Presse-Agentur in München. Bei einer Klage drohen Strafzahlungen von bis zu 860.000 Euro für Deutschland. Für Bayern wäre es mehr als 100.000 Euro pro Tag.

Friedl fordert daher von der Staatsregierung verbindliche bayerische Managementpläne für FFH-Gebiete. Bayern habe sich verpflichtet, das «europäische Naturerbe zu erhalten und langfristig zu sichern», sagte er. Kern der Verpflichtung sei das «Verschlechterungsverbot», demnach muss sichergestellt sein, dass sich die ökologischen Lebensgrundlagen der zu schützenden Tier- und Pflanzenarten nicht verschlechtern.

«Die Realität in Bayern sieht leider anders aus. Trotz Schutz verschwinden immer mehr Arten und Lebensräume», betonte dagegen Friedl. Die bayerischen Managementpläne seien zudem weder öffentlich zugänglich noch enthielten sie konkrete Maßnahmen «wo, was, bis wann, für wie viel und durch wen durchgeführt werden muss, um die Arten und Lebensräume zu erhalten».

Aus seiner Sicht seien die bayerischen Managementpläne eher wie Wunschzettel als klare Handlungsanweisungen zu verstehen. «Hier braucht es dringend eine Festlegung der Abläufe, Fristen, Kosten und Verantwortlichkeiten in einem verbindlichen bayerischen Managementplan für FFH-Gebiete.»

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) betonte auf Anfrage: «Wir nehmen die Kritik der EU-Kommission ernst, gehen den eingeschlagenen Weg konsequent weiter und passen ihn falls erforderlich an.» Bayern leiste beim europäischen Naturschutz in mehr als elf Prozent seiner Landesfläche einen herausragenden Beitrag.

Zur Umsetzung seien erhebliche Anstrengungen unternommen worden. Die bemängelten Managementpläne würden «weiterhin mit hoher Intensität erarbeitet. Das Thema hat aber eine lange Vorgeschichte.»

Einer der Kritikpunkte lautete, Bürger und Organisationen müssten die Pläne auch im Internet einsehen können, nicht nur bei den Unteren Naturschutzbehörden zur Einsicht.

Nach Angaben des Ministeriums wurde die Erstellung der FFH-Managementpläne deutlich beschleunigt: «So wurden für 530 der 674 bayerischen FFH-Gebiete, das entspricht knapp 80 Prozent, Erhaltungsmaßnahmen festgelegt.» Dies erfolge transparent und mit Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten. Die fertigen Pläne stünden dann auf den Internetseiten des Landesamtes für Umwelt.
dpa/lby
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