Dieser soll sich nach bisherigen Erkenntnissen kürzlich im Wolfsgebiet Schermbeck ereignet haben. Sollte sich der Verdacht bestätigen, will
Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser die Lage neu bewerten.
„Die Frage einer Entnahme ist erneut zu stellen, wenn die Wölfin GW954f an dem Vorfall beteiligt war und die Gefahr besteht, dass verstärkt Pferde Opfer von Übergriffen werden“, erklärte die Ministerin am vergangenen Mittwoch (13.10.) in Düsseldorf. Außerdem kündigte sie an, die Förderrichtlinie zum
Herdenschutz und damit verbundene Unterstützungsleistungen auf Pferdehalter auszuweiten. In Nordrhein-Westfalen hatte die Entnahme von GW954f in den zurückliegenden Monaten schon die Gerichte beschäftigt.
Ein Hünxer Schäfer hatte nach dem bestätigten Riss dutzender Schafe im vorigen Jahr die Entnahme gefordert. Der Kreis Wesel als zuständige Naturschutzbehörde hatte den Antrag in Abstimmung mit dem
Landwirtschaftsministerium allerdings abgelehnt. Und auch die Klage des Tierhalters gegen den Ablehnungsbescheid scheiterte vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Heinen-Esser begrüßte die Entscheidung damals und sprach sich für die Intensivierung des Herdenschutzes aus.
Wenige Wochen zuvor hatte die Ministerin noch erklärt, dass man GW954f im Blick behalten werde und auch eine mangelnde Wirtschaftlichkeit der
Tierhalter zu einer Entnahme des Wolfes berechtigen könne. Außerdem hatte sie auf mögliche Finanzierungsprobleme des Landes hingewiesen, wenn Kleinpferde in die Förderrichtlinie zum Herdenschutz aufgenommen würden.
„Niemandem mehr zu vermitteln“
Die Freien
Bauern Deutschland nahmen derweil vorige Woche die Sondierungsgespräche von
SPD, Grünen und FDP auf Bundesebene zum Anlass, von der künftigen Bundesregierung einen ehrlichen Umgang mit dem Thema Wolf einzufordern. Bei vielen Landwirten lägen die Nerven inzwischen blank. Der Herdenschutz mit Zäunen und Hunden habe sich als untauglich erwiesen, Wolfsübergriffe abzuhalten.
Außerdem sei es „niemandem mehr zu vermitteln“, wenn ein gefährliches Raubtier, das allein in der Europäischen Union mit mehr als 15.000 Exemplaren vorkomme, nach wie vor unter totalem Schutz stehe. Gebraucht werde endlich eine legale Bestandsregulierung wie für andere
Wildtiere auch. Appelliert wurde an die künftige Bundesregierung, ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen den Anliegen des Artenschutzes und der Weidetierhaltung herzustellen.
Tiere waren nicht geschützt
Auch in der Schweiz bleibt der Wolf Thema. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in Bern lehnte vergangene Woche ein Gesuch des Kantons Glarus ab, der drei Jungwölfe aus dem Kärpf-Rudel schießen lassen wollte.
Nach Ansicht des BAFU lagen jedoch die vom Wolfsrudel verursachten Schäden in geschützten Nutztierherden unter der Schwelle von zehn gerissenen Tieren, die für einen Eingriff erreicht sein müssen. Nicht alle gerissenen Nutztiere, die vom Kanton Glarus angegeben worden seien, seien tatsächlich geschützt gewesen, stellte das Bundesamt fest.