30.04.2011 | 10:58 | Wolfsmanagement
Ohne Gutachter ist kein Nachweis für den Wolf als Schadensverursacher möglichSchwerin - In einem Artikel im Nordkurier vom 29. April 2011 wurde berichtet, dass Herr Steinberg aus Boek am frühen Morgen des 28. April 2011 seine Schafherde in Aufruhr gesehen und er ein totes Lamm ohne Kopf aufgefunden habe. |
Beim Nachzählen der übrigen Schafe habe er festgestellt, dass ein weiteres Lamm aus der Herde von insgesamt 29 Schafen, davon ehemals 19 Lämmer, fehle.
Herr Steinberg vermutet, dass ein Wolf den Schaden verursacht habe. Er halte es für falsch, dass der Staat dem Wiedereinwanderer (Wolf) aufgeschlossen gegenüber steht. Für ihn stehe fest, dass das Wildtier dem Menschen früher oder später gefährlich werden könnte.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erfuhr erst durch den Artikel am 29.04.2011 von dieser Angelegenheit. Ein telefonisches Angebot durch die zuständige Mitarbeiterin des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie gegenüber Herrn Steinberg zur unverzüglichen Begutachtung des toten Lamms und Aufnahme des Schadens durch ausgebildete Rissgutachter des Landes wurde durch den Schafhalter abgelehnt. Das ist sehr bedauerlich, weil nur anhand der vorgefundenen Verletzungen am Tier, weiterer Spurenbefunde sowie der weiteren Umstände des Geschehens geklärt werden kann, ob als Verursacher tatsächlich ein Wolf anzunehmen ist.
"Die dem Ministerium bekannten Fakten sprechen in diesem Falle mit sehr großer Wahrscheinlichkeit gegen den Wolf als Verursacher. Die von Herrn Steinberg dem LUNG mitgeteilten Umstände deuten wohl eher auf einen Fuchs als "Täter" hin.", erklärt Minister Dr. Till Backhaus.
Der Wolf ist ein sehr intelligentes und zugleich sehr scheues Wildtier, das nach Möglichkeit jede Begegnung mit dem Menschen vermeidet. Dies zeigen auch die über 10-jährigen Erfahrungen mit den Wölfen in Sachsen.
"Von daher ist die von Herrn Steinberg schon mehrfach geäußerte und in diesem Artikel bekräftigte Besorgnis, der Wolf könne dem Menschen früher oder später hier in Deutschland gefährlich werden, unbegründet. Angst vor dem Wolf brauchen weder die Einwohner noch die Besucher Mecklenburg-Vorpommerns zu haben", betont der Minister. Da Herr Steinberg ablehnt, den Schaden durch Experten begutachten zu lassen, ist dieser Vorfall kein Beleg für einen Wolfsnachweis.
Hintergrund:
Der Wolf genießt nach internationalem Recht als prioritäre Art den höchsten Schutzstatus der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie der EU. Auch nach dem Bundesrecht ist der Wolf eine streng geschützte Art, die nicht dem Jagdrecht unterliegt.
Auf den Internetseiten des Ministeriums sind unter www.mv-regierung/lu Faltblätter mit Kontaktdaten von Wolfsberater und Rissgutachter veröffentlicht. Zudem wurden alle Schafhalter durch das Ministerium über Schutzmaßnahmen und den Meldeweg im Schadensfall informiert. (PD)
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