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04.07.2016 | 07:26 | Elektro-Altgeräte 

Online-Händler nehmen kleine Elektrogeräte zurück

Berlin - Ausgediente kleine Elektrogeräte können künftig auch bei Online-Händlern zurückgegeben werden.

Elektro-Altgeräte
Von der elektrischen Zahnbürste bis zum Fön: Elektro-Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll. Damit mehr recycelt wird, soll der Handel sie zurücknehmen. Das gilt bald auch für Online-Händler. (c) proplanta
«Wir sind vorbereitet», sagte Christoph Wenk-Fischer, der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel der Deutschen Presse-Agentur.

Ab dem 24. Juli müssen auch die größeren Online-Händler Altgeräte mit einer Kantenlänger bis 25 Zentimeter zurücknehmen - kostenlos und ohne Kassenbon. Dann greift auch für die Internetanbieter ein Gesetz, das für mehr Recycling sorgen soll. Viele Unternehmen hätten Dienstleister mit der Abwicklung beauftragt, etwa die großen Paketdienste, sage Wenk-Fischer.

Die Branche fügt sich nur zähneknirschend. «Wir halten das Gesetz für unsinnig, weil wir glauben, dass es einen Zusatznutzen nur in homöopathischen Dosen bringt.» Wer seine ausgedientes Radio oder seinen Fön einem Online-Händler zurückgeben will, braucht wie bei einer Retoure oder Reklamation zunächst ein Rücksende-Etikett, muss das Geräte verpacken und es zu einer Paket-Annahmestelle bringen.

Nach wie vor nehmen aber auch die Recyclinghöfe Elektroschrott an - dort kann man auch größere Geräte abstellen, die der Handel nur nehmen muss, wenn der Kunde auch ein gleichwertiges Gerät kauft.

Der E-Commerce-Verband rechnet deshalb nicht damit, dass künftig wesentlich mehr Altgeräte wiederverwertet werden. Wer Elektroschrott bislang illegal in den Hausmüll werfe, werde das wohl auch weiterhin tun. «Der einfachste Weg wäre die Wertstofftonne», sagte Wenk-Fischer. Doch wann diese Tonne für recyclingfähige Abfälle bundesweit kommt, ist offen.

Für den stationären Handel mit Geschäften über 400 Quadratmetern Fläche gilt die Rücknahmepflicht schon seit vergangenem Herbst. Viele Große wie Media-Markt nahmen die Kleingeräte ohnehin seit Jahren freiwillig an. Online-Händler erhielten eine neunmonatige Übergangsfrist.

Von ihnen gab es viel Widerstand gegen das Gesetz, weil sie die Rücksendekosten fürchteten, speziell aus dem Ausland, den das Elektrogerätegesetz setzt eine EU-Richtlinie um. «Auf den Handel kommen auch deutlich höhere bürokratische Hürden zu, wenn er ins Ausland verkauft», sagte Wenk-Fischer. Auch hier würden spezialisierte Dienstleister beauftragt.
dpa
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