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02.12.2022 | 03:40 | Nach Waldbränden 

Rechtsstreit um Totholz im Nationalpark Harz beigelegt

Wernigerode - Der Naturschutzbund Sachsen-Anhalt (Nabu) und der Nationalpark Harz legen ihren Rechtsstreit um den Umgang mit Totholz zumindest vorläufig bei.

Wald
Der Nationalpark Harz ist in diesem Jahr von mehreren großen Bränden heimgesucht worden. Die Debatte um die vielen toten Fichten, die in weiten Teilen des streng geschützten Gebiets stehen, erhielt neue Nahrung. Jetzt gibt es einen Kompromiss. (c) proplanta
Beide Parteien berichteten am Donnerstag über einen Vergleich. «Das noch anhängige Verfahren beim Verwaltungsgericht Magdeburg wird übereinstimmend für erledigt erklärt», hieß es in einer Nabu-Mitteilung.

Nationalparkleiter Roland Pietsch erklärte: «Wir haben uns von Anfang an um eine einvernehmliche Lösung mit dem Verband bemüht. Es freut uns, dass dieser unseren Vorschlag jetzt aufgegriffen und angenommen hat.»

Den Angaben zufolge soll das Holz, das beim Anlegen von Brandschneisen während der beiden Brände im Sommer angefallen ist, aus dem Nationalpark abtransportiert werden. Das gelte auch für das Totholz, das am Ortsrand von Schierke an den Wegesrändern gelagert sei.

Die noch anstehenden Maßnahmen zur Totholzräumung am Ortsrand des Tourismusortes am Brocken dürften aber nicht weitergehen. Zunächst solle es eine sogenannte FFH-Verträglichkeitsprüfung geben. Naturschutzvereinigungen sollten dazu dann Stellung beziehen können.

Zudem müsse der Nationalpark die anerkannten Organisationen in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen über geplante Maßnahmen in den Jahren 2023 und 2024 informieren. Der grenzübergreifende Nationalpark Harz umfasst rund 25.000 Hektar.

Heftige Stürme, der Borkenkäfer und Trockenheit haben die Vegetation binnen weniger Jahre verändert, riesige Fichtenbestände starben ab. Die Natur soll sich das Gebiet zurückerobern, der Mensch möglichst wenig eingreifen.

In den vergangenen Monaten war es zu mehreren Bränden gekommen, die teils mit sehr großem Aufwand gelöscht werden mussten. Während der Feuer wurden Brandschneisen geschlagen - zum einen, um das Feuer aufzuhalten, zum anderen, um den Einsatzkräften leichteren Zugang im schwierigen Gelände zu ermöglichen. Nationalparkleiter Pietsch betonte: «Dem Schutz der Menschen kommt bei einer solchen Abwägung ein hohes Gewicht zu.»

Der Nabu war gegen die Räumung abgestorbener Bäume aus dem Nationalpark Harz vor Gericht gezogen. Er sah die Maßnahmen als nicht vereinbar mit dem Naturschutzrecht an und kritisierte einem herben Verlust an Biodiversität.

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte Mitte November die Totholzentnahme vorerst gestoppt. Mit der vorläufigen Verfügung sollte verhindert werden, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden. Eine endgültige Entscheidung war noch nicht gefallen.

In einer «Wernigeröder Erklärung», die Sachsen-Anhalts Forstminister Sven Schulze (CDU), der Nationalparkleiter, der Landrat des Landkreises Harz und Wernigerodes Bürgermeister Ende September unterzeichneten, war vereinbart worden, dass insbesondere zum Schutz von Orten vermehrt abgestorbene Bäume beseitigt werden sollen.

Zudem soll der Nationalpark Harz mehr Brandschneisen schaffen, damit die Feuerwehr Brandorte besser erreichen kann. Wo und in welchem Ausmaß die Schneisen entstehen, sollen Nationalpark, Feuerwehr und der Landkreis Harz entscheiden. Gegebenenfalls müssen Naturschutzbehörden einbezogen werden.

Ein besonderes Augenmerk soll den Harzer Schmalspurbahnen gelten, entlang deren Strecke zum Brocken ein Großteil der Brände entstanden sein soll.
dpa
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