Wir wollen mit der Aktion die potenziellen Risiken für das Grundwasser, die von diesen unbrauchbar gewordenen Pflanzenschutzmitteln ausgehen, vermindern. Das Grundwasser ist die Hauptquelle für die Trinkwasserversorgung der elf Millionen Einwohner in Baden-Württemberg. Der Grundwasserschutz hat auch deshalb ein hohen Stellenwert", betonten Umweltministerin Tanja Gönner und Landwirtschaftminister Peter Hauk heute (20. März 2007) in Stuttgart.
Zurückgenommen werden alle Pflanzenschutzmittel, deren Anwendung in Deutschland generell verboten ist, die keine Zulassung mehr haben oder bei denen nach dem Ende der Zulassung die Aufbrauchfrist abgelaufen ist oder die aus anderen Gründen nicht mehr gebrauchsfähig sind. Für die Rücknahme wird eine Gebühr von 1,50 Euro pro Kilogramm zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben. Die Sammelaktion laufe bis einschließlich 31. März 2007. Die Entsorgungskosten würden außerhalb der Aktion bei etwa vier bis fünf Euro pro Kilogramm liegen, betonten die beiden Minister. "Die Landwirte sollten einen Blick auf ihre Lagerbestände an Pflanzenschutzmitteln werfen und sich von Produkten trennen, die nicht mehr zulässig sind."
Bei der anstehenden Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes sei außerdem mit einem Verbot der Lagerung entsprechender Stoffe zu rechnen. Es sei deshalb ratsam, die sich jetzt bietende Gelegenheit einer kostengünstigen und fachgerechten Entsorgung zu nutzen. Privathaushalten und Hobbygärtner stünden die Sammelstellen ebenso offen. Sie könnten darüber hinaus während des ganzen Jahres nicht mehr gebrauchte Pflanzenschutzmittel und sonstige Giftstoffe in haushaltsüblichen Mengen kostenlos bei den örtlichen Problemstoffsammlungen abgeben.
Insgesamt beteiligten sich an der Aktion 36 Stadt- und Landkreise mit insgesamt 46 Sammelstellen. Möglich wurde die Aktion durch die Bereitschaft der Stadt- und Landkreise, geeignete Sammelstellen und Personal für die Entgegennahme der Pflanzenschutzmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen, wofür sich die beiden Minister ausdrücklich bedankten. Die Stadt- und Landkreise geben die Adressen und Öffnungszeiten der Sammelstellen vor Ort bekannt. Eine Liste der teilnehmenden Stadt- und Landkreise mit Ansprechpartnern sowie Informationen zum Pflanzenschutzdienst sind unter folgenden Internet-Adressen zu finden:
www.um.baden-wuerttemberg.de,
www.mlr.baden-wuerttemberg.de und
www.ltz-augustenberg.de.
Die anfallenden Entsorgungsgebühren werden per Überweisung eingezogen. Die Landwirte werden für eine reibungslose Abwicklung des Einzugsverfahrens gebeten, Kontoverbindung und Personalausweis bereit zu halten. Alle Anlieferer erhalten einen Übernahmeschein, der die ordnungsgemäße Entsorgung ihrer Produkte bestätigt. Wichtig ist, Pflanzenschutzmittel nur in fest verschlossenen und dichten Gebinden anzuliefern. Präparate, die Chlorate, Karbid, Phosphide, Quecksilber oder Cyanwasserstoff enthalten, sind getrennt abzugeben. Das gesammelte Material wird von Spezialfirmen zur Sondermüllverbrennung verbracht.
Ergänzende Hinweise: Der Welttag des Wassers am 22. März jeden Jahres geht auf einen Beschluss der Vollversammlung der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1992 zurück. An dem Tag des Wassers soll die Öffentlichkeit mit konkreten Aktivitäten für den Schutz der Wasserressource sensibilisiert werden. Der erste Tag des Wassers fand 1993 statt.
Quelle: Umweltministerium BW