franzvonassisi. schrieb am 21.04.2019 16:18 Uhr | (3) (4) |
Dieser "Besitzer"- was für ein Cretin- hat das unendliche Leid seiner armen Tiere zu verantworten! Was für ein Versager! Es ist furchtbar, solche Nachrichten zu lesen. Die Natur ist grausam- Greifvögel schlagen neugeborene Jungtiere- muss man sie deshalb eliminieren? So funktioniert die Nahrungskette nun mal! Der Tod vieler Kälber und Schafe geht auf das Konto ihrer Halter- an den Tieren verdienen, aber bloss nichts investieren. Wir haben Schafe- alle aus schlechter Haltung. Natürlich werden sie bei uns NICHT umgebracht. Unsere Weide ist mit allem, was notwendig ist, gesichert, samt Stall für die Nacht. Aber das ist den Herrschaften das Leben ihrer Tiere natürlich nicht wert. Und ich erlaube mir eine Frage- ist der Tod durch den Wolf ein grausamerer als der beim schächtenden Moslem????
Mallis schrieb am 14.03.2019 20:03 Uhr | (9) (8) |
Gerade vorher habe ich den Artikel über das Insektensterben durchgelesen.
Das Artensterben bei den Wildtieren übernimmt der Wolf. Denn nach solchen Kommentaren wie dem von Maximilian, wird es bald keine Nutztiere im Freiland mehr geben, aber Wölfe! Und der Wolf hat Hunger! Jeden Tag! Und die armen wilden Tiere aber leider keinen Zaun.
Vielleicht sollten wir einfach mal ein Bürgerbegehren auf den Weg bringen, wer will den Wolf und wer nicht. Ich tippe auf eine Quote von 20 zu 80!
maximilian schrieb am 06.03.2019 19:39 Uhr | (6) (11) |
Ich bin der Meinung, dass Herr Wallbaum im Landkreis Potsdam-Mittelmark selbst erheblich Schuld daran trägt, dass seine Schafe von einem Wolf, sofern es tatsächlich ein Wolf war, gerissen wurden. Nach Angaben des Rissgutachters ist die Weide zu einer Seite offen gewesen.
Außerdem zeichne nach eigenen Worten von Herrn Wallbaum eine Wildkamera im nahe gelegenen Wald "ständig" Wolfsbilder auf.
Herr Wallbaum hat also fahrlässig oder mutwillig in Kauf genommen, dass seine Schafe durch einen Wolfsriss zu Schaden kommen.
Das ist in meinen Augen ein Ahndungstatbestand nach § 17 Nr. 2 b TierSchG.
Herr Wallbaum hat ganz offensichtlich die Nutztierhaltungsverordnung grob verletzt.
§ 3 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen
Abs. 1: Nutztiere dürfen vorbehaltlich der Vorschriften der Abschnitte 2 bis 7 nur in Haltungseinrichtungen gehalten werden, die den Anforderungen der Absätze 2 bis 6 entsprechen.
Abs. 2: Haltungseinrichtungen müssen nach ihrer Bauweise, den verwendeten Materialien und ihrem Zustand so beschaffen sein, dass eine Verletzung oder sonstige Gefährdung der Gesundheit der Tiere so sicher ausgeschlossen wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist; [...]
so ausgestattet sein, dass [...] die Tiere, soweit möglich, vor Beutegreifern geschützt werden, [...]